Beschreibung
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1. Beschreibung Projekt Refill 1.1 Die Stadtwerke Leipzig GmbH (nachfolgend „Stadtwerke Leipzig)“ ist der kommunale Versorger für die Strom-, Gas- und Wärmeversorgung in Leipzig. Die Stadtwerke Leipzig betreiben in Leipzig mehrere Heizkraftwerke, u.a. das GUD-Heizkraftwerk Nord, das HKW Süd, mehrere Blockheizkraftwerke und Heizwerke, die das Leipziger Fernwärmenetz mit Wärme versorgen. Die Stadtwerke Leipzig versorgen rund ein Drittel der Einwohner Leipzigs über das ca. 500 Kilometerlange Fernwärmeverbundnetz mit Wärme. Das hierfür erforderliche Strom-, Gas- und Fernwärmenetz wird von der Auftraggeberin (einer Tochtergesellschaft der Stadtwerke Leipzig) betrieben. Aufgrund der Bestrebungen in Leipzig, bis 2040 klimaneutral zu sein, sollen die vorhandenen Infrastrukturen neu gedacht werden. Ein erster Schritt dazu ist der Ausstieg aus der Kohle und dem damit verbundenen Bezugsende von Wärme aus dem Kraftwerk Lippendorf. Zur Kompensation dieser Wärmemengen kann neben der Eigenerzeugung in neuen Kraftwerken ein signifikanter Anteil der Fernwärme aus bisher nicht genutzter industrieller Abwärme stammen. Die Industrieanlagen der TotalEnergies Raffinerie Mitteldeutschland (nachfolgend: „TRM“) beherbergen großes Potenzial für eine Nutzung industrieller Abwärme. Deshalb soll eine Einspeisung dieser Abwärme in das Fernwärmenetz der Stadt Leipzig erfolgen. Die Übergabe der nutzbaren Abwärmemengen soll über eine neu zu errichtende Wärmeübertragerstation (nachfolgend „WÜST“) auf dem Betriebsgelände der TRM (Flurstück 969, Flur 3, GB Spergau, Blatt 1067) an eine rund 19 kilometerlange Verbindungstrasse nach Kulkwitz erfolgen. Dort wird ebenfalls eine neue Druckerhöhungsstation im Zuge des Projektes errichtet. Vorstehendes wird insgesamt als „Projekt“ bezeichnet. 1.2 Damit das Projekt realisiert werden kann, ist eine öffentlich-rechtliche Vorhabengenehmigung in Gestalt eines Planfeststellungsbeschlusses erforderlich. 1.3 Die Auftraggeberin wurde von der Stadtwerke Leipzig GmbH mit der Realisierung des Projekts beauftragt. Das Projekt ist in vier Bauabschnitte für den Pipelinebau, inklusive jeweiliger Sonderbauwerke (auch „Querungen“ genannt), unterteilt. 2. Aufgabenstellung KMR-Material 2.1 Der Auftragnehmer übernimmt für das Projekt die Lieferung von Kunstmantelrohr -Systemkomponenten und -Systembauteilen (wie Rohren, Armaturen, Bögen, T-Stücke, Entlüften, Entleerungen und Sonderbauteile nach Vorgaben der Auftraggeberin), Überwachungssystemkomponenten sowie alle Komponenten für die Nachdämmarbeiten und sonstigen in der Projektbeschreibung und den LV (s. Vergabeunterlagen) benannten Montagearbeiten (alle Materialien, Bauteile und Baustoffe zusammen insgesamt auch „KMR“ oder „KMR-Material“ genannt), die Durchführung der Nachdämmarbeiten, Dehnpolstermontagen inkl. Laminatumhüllung und Montage der Komponenten der Überwachungssysteme ("Nordisches System" und "HDW") sowie die Erstellung, Anpassung und Übergabe von Verlegepläne, Rohrstatik und der kompletten technischen Dokumentation der Leistungen. Das KMR-Material, welches der Auftragnehmer gemäß den Vertragsbestandteilen am Projektstandort selbst montiert, zusammenfügt bzw. anbringt wird nachfolgend „KMR-Eigenmaterial“ und das übrige KMR-Material wird nachfolgend „KMR-Fremdmaterial“ genannt. 2.2 Mit den Erdarbeiten zur und der Verlegung der Kunstmantelrohr -Systemkomponenten und -Systembauteile inkl. Schweißarbeiten hat bzw. wird die Auftraggeberin andere Unternehmer (insgesamt auch „AN-Rohrbau“ genannt) beauftragen. Die AN-Rohrbau verlegen das KMR-Fremdmaterial auf Grundlage der Verlegepläne des Auftragnehmers. Der Materialabruf für die einzelnen erfolgt nach dem jeweiligen Bedarf durch den jeweiligen AN-Rohrbau innerhalb der mit dem Auftragnehmer vereinbarten Lieferfristen. Es ist davon auszugehen, dass die Verlegung und Montage von KMR-Material im geböschten, verbauten oder unverbauten Gräben und verbauten Baugruben erfolgt. Soweit der Auftragnehmer seine Leistungen auf dem Betriebsgeländer der TRM ausführt, ist der sensible Umgang mit dem Betriebsgelände der TRM zu beachten. Die Arbeitsbereiche und Lagerflächen auf dem Betriebsgelände der TRM sind bereits vorabgestimmt und zwingend einzuhalten. Nach Verlegung inkl. Verschweißen des KMR-Materials in den Baugruben durch den jeweiligen AN-Rohrbau, hat der Auftragnehmer seine eigenen Montageleistungen auszuführen. Der Auftragnehmer soll seine Montageleistungen (Nachdämmung der Schweißnähte etc.) zeitlich effizient, Hand in Hand mit dem jeweiligen AN-Rohrbau erbringen. Ziel ist, die wechselseitigen, aufeinander aufbauenden Leistungen, in der geschuldeten Qualität so schnell als möglich zu erbringen. Der Auftragnehmer und die AN-Rohrbau haben sich hierzu laufend selbstständig untereinander abzustimmen. Eine abschließende Funktionsprüfung und Inbetriebnahme der Rohrleitungen kann erst nach vollständiger Fertigstellung aller Bauabschnitte durch alle vom Auftraggeber eingesetzten Auftragnehmer erfolgen.