Beschreibung
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Die Entwässerungsleistungen umfassen Folgendes:- Zu Beginn der Arbeiten wird das Personal des AN auf der Klaranlage eingewiesen.Das Einweisungsprotokoll muss gegengezeichnet und beachtet werden.- Da kein Trubwasserspeicher zur Verfügung steht, muss die Entwässerung kontinuierlich,jedoch mindestens alle 30 Tage erfolgen, um die Rückbelastung auf die Klaranlage möglichst gering zu halten.- Aufstellung einer geeigneten Einhausung (Container, LKW) zur Unterbringung des Entwässerungsaggregates, der FHM-Dosierstation und peripherer Aggregate nach Anweisung des AG.- An- und Abtransport sowie Montage und Inbetriebnahme der gesamten Gerätschaften (Entwässerungsaggregat, Pumpen, Schläuche, Messstellen, etc.).- Bei Bedarf Stellung eines geeigneten Schlammvorlagebehälters für das Entwässerungsaggregat.- Stellung von geeichten Messeinrichtungen zur Messung der eingedickten Schlammmenge vor Zugabe von Wasser, FHM und anderen Zusatzstoffen. Die Zähler für Strom- und Wasserverbrauch werden vom AG gestellt und abgelesen.Die max. Abgabekapazität betragt für Strom 50 kW und für Wasser 15 m3/h. Diese drei Messstellen, sowie die durch den AN durchgeführten (und durch den AG verifizierten) TS Analysen des Überschussschlammes sind Grundlage für die Abrechnung.- Für die Analyse des TS-Gehaltes des Schlammes sind täglich Stichproben vomAN zu nehmen (an den Entwässerungstagen). Es sind der TS-Gehalto des zugeführten Dünnschlammes,o des entwässerten Schlammes undo des Filtratszu ermitteln. Daraus werden Monatsmittelwerte berechnet, die Grundlage für die Abrechnung sind. Der AG behalt sich Messungen zur Verifizierung vor, es sind Rückstellproben an den AG auszuhändigen.- Betreiben der Anlage durch qualifiziertes Fachpersonal, davon muss mindestens eine Person deutschsprachig sein.- Übernahme des Schlammes aus den Eindickern, hierzu steht eine Übernahmeleitung bis zu einer Hütte in der Nähe des Schlammlagers zur Verfügung.- Stellung der erforderlichen Flockungshilfsmittel inkl. deren An- und Abtransport sowie der erforderlichen Dosiereinrichtungen.- Stellung evtl. weiterer notwendiger Hilfsmittel zur Verbesserung der Entwässerungsfähigkeit des Schlammes (z.B. Spane) inkl. deren An- und Abtransport sowie der erforderlichen Dosiereinrichtungen.- Erreichung eines Abscheidegrades der Entwässerungsmaschine von mindestens 98 % zur Vermeidung von Überlastungen der Klaranlage. Der Abscheidegrad ist anhand der oben beschriebenen Analysen täglich zu kontrollieren und nachzuweisen (nach DWA M-383).- Gezielte Ableitung des anfallenden Trubwassers nach Anweisung des AG.- Verladen des entwässerten Überschussschlammes mit geeigneten Transportmitteln auf das Schlammlager der Klaranlage lose, in Container oder in Behälter zum Abtransport, die vom AN bereitgestellt werden.- Tägliche Reinigung der Gerätschaften, Straßen, Lagerplätze von Verunreinigungen, die durch Annahme des Schlammes, die Entwässerung oder Verladung entstanden sind.- Wartung, Instandhaltung und ggf. Reparaturen der Aggregate, ggf. Ersatzstellung.Die Betriebssicherheit zur Einhaltung der Entwässerungsintervalle ist zu gewährleisten.- Ausstattung des Personals mit Schutzkleidung und weiteren erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen.Folgende Entsorgungsleistungen sind zu erbringen:•Fachgerechter Abtransport und Entsorgung des eingedickten oder entwässerten Schlammes.•Komplette Entleerung des Zwischenlagers mindestens alle sechs Monate.•Stellung der Transportbehälter und LKW durch AN; Lader zur LKW Beschickung stellt AG nach vorheriger Absprache (mindestens eine Woche zuvor)•Nachweise der fachgerechten Schlammentsorgung, z.B. Annahmeerklärungen der Monoverbrennung müssen geliefert werden.•Unaufgeforderte Vorlage der lückenlosen Nachweise der Schlammentsorgung gemäß den einschlägigen Vorschriften.•Sofortige Reinigung öffentlicher Straßen und des Kläranlagengeländes von eventuellen Verunreinigungen durch Verladung und Transport.•Der Auftragnehmer führt die Untersuchung des Klarschlammes gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Klarschlammverordnung und der Verordnung für Verbrennung, sowie konkretisierenden sonstigen Regelungen durch bzw. veranlasst deren Durchführung. Er teilt dem Auftraggeber die Untersuchungsergebnisse unverzüglich mit. Die Untersuchungen werden ausschließlich von Stellen durchgeführt, die hierfür zugelassen sind.•Der AN verfügt über eine Haftpflichtversicherung, mit ausreichender Deckung, die dem AG vorzulegen ist.•Der AN ist ein zertifizierter Fachbetrieb