Zusätzliche Informationen
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Offenes Verfahren 1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein offenes Verfahren durch. Der Auftraggeber unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz (BerlAVG). 2. Durch diese Bekanntmachung wird das offene Verfahren begonnen, in dem die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. 3. Die Übermittlung von Bewerber/ Bieterfragen hat aussschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme zu erfolgen. Die Bewerber/Bieter sollen das hierfür vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem Auftraggeber übermitteln. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 5 Arbeitstage vor Beendigung des Wettbewerbs per Nachrichtenfunktion des Vergabemanagers eingereicht wurden. Mündliche o. verspäteteAnfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bieter sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber/Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber/Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 5. Sofern eine Angebotsabgabe als BewGe/BieterGe erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieterGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieterGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe/BieterGe dürfen nur ein Angebot einreichen. Die Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerber-oder Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerber- oder Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen werden die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe addiert und aus allen Erklärungen der Mitglieder einer BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. 6. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden und über die Vergabeplattform herunterzuladen. Die Angebote müssen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 8. Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 9. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 10. Hinweis zur Angebotsauswertung: Die Preiswertung erfolgt wie folgt: Zur Bewertung der Angebotspreise wird nur die Summe der Gruppe 1 (Positionen 1.1 - 1.6) berücksichtigt. Der Angebotspreis ergibt sich somit aus der Summe der Gruppe 1. Die Gruppe 2 (Positionen 2.1 - 2.9) sind optionale Positionen, welche nicht in die Bewertung der Gesamtsumme einfließen. Bestpreis (Angebotspreis aus Gruppe 1) / Angebotspreis aus Gruppe 1 vom Bieter * 100 = Preiskennzahl Das Angebot mit der höchsten Preiskennzahl erhält den Zuschlag.