Beschreibung
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IU - Anlage 3 Teilnahmeantrag Unterauftragnehmer (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1.1. Eigenerklärung des Unterauftragnehmers zur Bereitschaft der Einleitung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung Ü2-vorbeugender Sabotageschutz gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz für alle, die als Monteur in militärischen Liegenschaften eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber dies fordert 1.2. Der Unterauftragnehmer ist verpflichtet, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS - Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" die Bestimmungen des "Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" einzuhalten, sofern der Leistungsgegenstand diesem Geheimhaltungsgrad unterliegt. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt wird der Bieter bei Abgabe eines Angebots ausgefüllt vorlegen, sofern diese nicht bereits generell bei der HIL GmbH eingereicht wurde. 1.3. Der Unterauftragnehmer erklärt die Bereitschaft, sich bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder höher in die Geheimschutzbetreuung des BMWi oder einer vergleichbaren ausländischen EU-Behörde zu begeben sowie das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen, sofern der Leistungsgegenstand diesem Geheimhaltungsgrad unterliegt. Der Bewerber verpflichtet sich, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie herausgegebene "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)" sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 "Militärische Sicherheit in der Bundeswehr" in der jeweils neusten Fassung zu beachten. 1.4. Das für die Abwicklung der Verträge und Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen und nicht aus Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko (gem. Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG) stammen. 2.1. Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 2.2. Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, dass er im Rahmen der Einweisung zur Arbeitssicherheit die Social Media Erklärung gegen Unterschrift zur Kenntnis zu nimmt. 3.1. Eigenerklärung, dass der Unterauftragnehmer a) die Herstellereigenschaft für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte auf Versorgungsnummer-/NIIN-/Materialnummer-Ebene besitzt (jeweils im Hinblick auf den von ihm zu erbringenden Leistungsanteil) ODER b) die Fähigkeit zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte auf Versorgungsnummer-/NIIN-/Materialnummer-Ebene durch eine erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung, eine Zertifizierung durch den Hersteller oder durch Aufträge einer behördlichen Stelle oder der HIL GmbH nachweisen kann. Der entsprechende Nachweis (z.B. IRV BAAINBw, Verträge / Beauftragungen durch Logistische Steuerstellen, HIL-Rahmenvertrag) ist vorzulegen (jeweils im Hinblick auf den von ihm zu erbringenden Leistungsanteil). 3.2. Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, dass er den Nachweis über eine Grundqualifikation (vgl. Anlage 1, Anh. C) für alle von ihm eingesetzten Monteure besitzt (jeweils im Hinblick auf den von ihm zu erbringenden Leistungsanteil). 3.3. Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, dass er den Nachweis über eine Bediener- und Befunderqualifikation in allen erforderlichen Fachrichtungen inklusive Fahrberechtigung zur Befähigung von Eingangs- und Ausgangsprüfungen für die Hälfte der von ihm eingesetzten Monteure besitzt (jeweils im Hinblick auf den von ihm zu erbringenden Leistungsanteil). 3.4. Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, dass mindestens die Hälfte der von ihm eingesetzten Monteure alle seitens AG geforderten sonstigen, systemspezifischen Qualifikationen (vgl. Anlage 1, Anh. E) mindestens einmal abdecken (jeweils im Hinblick auf den von ihm zu erbringenden Leistungsanteil). 3.5. Eigenerklärung, dass der Unterauftragnehmer alle systembezogenen Sonderwerkzeuge und Prüfausstattungen im für die Leistungserbringung IHS 2/3 erforderlichen Zustand (einschließlich gültiger Kalibrierung) und Umfang im Besitz hat und auf Anforderung seine Mitarbeiter mit diesen ausstattet (jeweils im Hinblick auf den von ihm zu erbringenden Leistungsanteil). 3.6. Eigenerklärung, dass der Unterauftragnehmer a) alle derzeit vom BAAINBw freigegebenen und bereitgestellten systembezogenen technischen Unterlagen im für die Leistungserbringung IHS 2/3 erforderlichen Umfang besitzt und seine Mitarbeiter mit diesen auf Anforderung ausstattet. Zudem müssen diese Dokumente (nachweisbar) auf dem aktuellen Stand sein (gelenkte Dokumente) (jeweils im Hinblick auf den von ihm zu erbringenden Leistungsanteil). 3.7. Eigenerklärung, dass der Unterauftragnehmer die systembezogenen notwendigen Programmier- und Diagnosegeräte incl. Software und Adaptionen im Besitz hat, um die im Zuge der Leistungserbringung IHS 2/3 notwendigen Softwareupdates/-upgrades durchführen zu können, und auf Anforderung seine Mitarbeiter mit diesem ausstattet (jeweils im Hinblick auf den von ihm zu erbringenden Leistungsanteil). 3.8. Eigenerklärung zum Vorliegen eines Nachweises einer durchgeführten gültigen Schweißzertifizierung nach DIN 2303, die wenn erforderlich (Panzerungsfunktion) neben dem Q2- auch den Q3-Anteil in der Zertifizierung beinhaltet, sowie Eigenerklärung, dass der Unterauftragnehmer das für die nachgewiesenen Schweißzertifikate notwendige Equipment im Besitz hat und auf Anforderung seine Mitarbeiter damit ausstattet (jeweils im Hinblick auf den von ihm zu erbringenden Leistungsanteil). 3.9. Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, dass er das erforderliche Fachpersonal zur Durchführung der gemäß den berufsgenossenschaftlichen erforderlichen Prüfungen (z. B. systembezogene UVV-Prüfungen, bei Bedarf auch Anteil Krane) auf Anforderung zur Verfügung stellt (jeweils im Hinblick auf den von ihm zu erbringenden Leistungsanteil). 3.10. Eigenerklärung zu...