IAM Polizei NI

Beschaffung eines Identity & Access Management (IAM)-Gesamtsystems inkl. Integration in die bestehende Systemumgebung der Polizei Niedersachsen. Beschaffung eines Identity & Access Management (IAM)-Gesamtsystems inkl. Integration in die bestehende Systemumgebung der Polizei Niedersachsen.

CPV: 48200000 Софтуерни пакети за работа в мрежи интернет и интранет
Място на изпълнение:
IAM Polizei NI
Издаващ орган:
Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Номер на наградата:
25/083

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : IAM Polizei NI
Beschreibung : Beschaffung eines Identity & Access Management (IAM)-Gesamtsystems inkl. Integration in die bestehende Systemumgebung der Polizei Niedersachsen.
Kennung des Verfahrens : 3f60c3ff-34a2-4f5f-8c18-2cfb3586e7f7
Interne Kennung : 25/083
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48200000 Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : 30163
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 2 000 000 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YT5D1BXKC Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente ein Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert. Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen :
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).
Betrug : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).
Korruption : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschen-handel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : 1. Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, nicht nachkommt (siehe Erklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG)). 2. Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).
Zahlungsunfähigkeit : Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : IAM Polizei NI
Beschreibung : Beschaffung eines Identity & Access Management (IAM)-Gesamtsystems inkl. Integration in die bestehende Systemumgebung der Polizei Niedersachsen.
Interne Kennung : 25/083

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48200000 Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Optional: Unterstützungsleistung Ersteinrichtung der IAM-Software: Die Unterstützungsleistungen zur Erstkonfiguration, Implementierung und Anwendungsanbindung sollen optional aus dem vorliegenden Rahmenvertrag abrufbar sein. Die Installation und Konfiguration (unter anderem das Workflow- und Life-Cycle-Management) des IAM-Gesamtsystems wird grundsätzlich durch das Betriebsteam IAM der Polizei Niedersachsen in dessen Netzwerkumgebung durchgeführt. Im Falle des Abrufs der o.g. optionalen Unterstützungsleistungen soll er Auftragnehmende den Auftraggeber sowohl bei der Durchführung und Koordination im Rahmen des Projekts unterstützen können, als auch bei der Anbindung der ca. 70 Fachanwendungen der Polizei Niedersachsen an das IAM-System. Optional: Betriebsunterstützung: Nach der Übernahme der Konfigurationsleistungen durch das Betriebsteam IAM der Polizei Niedersachsen, wird auch der Betrieb des neuen IAM-Systems selbst durch die Polizei übernommen. Sollten im Rahmen des Betriebs weitere Unterstützungsleistungen, beispielsweise bei der Anbindung weiterer Fachanwendungen notwendig sein, soll der Auftragnehmende die optionalen Leistungen im Falle des Abrufes ebenfalls erbringen.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : 30163
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 60 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 3
Weitere Informationen zur Verlängerung : Grundlaufzeit von 5 Jahren. Optional einseitig durch den Auftraggeber bis zu zweimal um jeweils zwölf Monate verlängerbar

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung : Verwendung der ITK-Verpflichtungserklärung Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung
Gefördertes soziales Ziel : Gleichstellung von ethnischen Gruppen, Gleichstellung der Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung : Nachweis der Berufsausübung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise. Fügen Sie Ihrem Teilnahmeantrag den verlangten Nachweis bei. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis einer bestehenden, gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichba-ren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5.000.000 EUR für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung). Fügen Sie Ihrem Teilnahmeantrag den entsprechenden Nachweis bei. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzu-schließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist (Mindestanforderung). Die Vorlage der Bereitschaftserklärung des Versicherers in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Bankauskunft (Mindestanforderung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Nachweis hinreichender finanzieller Eigenmittel und der notwendigen Kreditwürdigkeit erfolgt durch Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zuge-lassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers über die bestehende Geschäftsbeziehung, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Mindestanforderung). Fügen Sie dem Teilnahmeantrag den entsprechenden Nachweis bei. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig. Kann von dem Bewerbenden die Bankerklärung aus einem berechtigten Grund i.S.d. § 26 Abs. 2 VSVgV nicht beigebracht werden, so kann der Auftraggeber die Vorlage eines anderen geeigneten Nachweises zulassen. Ein solcher berechtigte Grund liegt nach dem Urteil des Euro-päischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13.07.2017 (Az. C-76/16) nur vor, sofern es dem Bewer-benden objektiv unmöglich ist, die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Nachweise bei-zubringen; insbesondere reichen ein erhöhter Aufwand oder bloße Schwierigkeiten nicht aus.
Kriterium : Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung : Eigenerklärung zum Umsatz (Mindestanforderung nach § 21 Abs. 2 VSVgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe des Umsatzes des Unternehmens für den durch den ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, wobei der jährliche Mindestumsatz im Durchschnitt mindestens 2,0 Millionen Euro (netto) betragen haben muss (Mindestanforderung) Kann von dem Bewerbenden die Erklärung über den Gesamtumsatz und/oder den Tätigkeits-bereichsumsatz aus einem berechtigten Grund i.S.d. § 26 Abs. 2 VSVgV nicht beigebracht werden, so kann der Auftraggeber die Vorlage eines anderen geeigneten Nachweises zulassen. Ein solcher berechtigte Grund liegt nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13.07.2017 (Az. C-76/16) nur vor, sofern es dem Bewerber objektiv unmöglich ist, die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Nachweise beizubringen; insbesondere reichen ein erhöhter Aufwand oder bloße Schwierigkeiten nicht aus.
Kriterium : Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung : Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (keine Mindestanforderung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe des Gesamtumsatzes (netto) des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (keine Mindestanforderung) Kann von dem Bewerbenden die Erklärung über den Gesamtumsatz und/oder den Tätigkeits-bereichsumsatz aus einem berechtigten Grund i.S.d. § 26 Abs. 2 VSVgV nicht beigebracht werden, so kann der Auftraggeber die Vorlage eines anderen geeigneten Nachweises zulassen. Ein solcher berechtigte Grund liegt nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13.07.2017 (Az. C-76/16) nur vor, sofern es dem Bewerber objektiv unmöglich ist, die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Nachweise beizubringen; insbesondere reichen ein erhöhter Aufwand oder bloße Schwierigkeiten nicht aus.
Kriterium : Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung : Fachkräfte: Qualifizierte Mitarbeitende im Customer-Support (Mindestanforderung nach § 21 Abs. 2 VSVgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Qualifizierte Mitarbeitende mit mind. 5 Jahren Erfahrung im Customer-Support "IAM" (mind. vier VZÄ) (Mindestanforderung) Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind alle Vollzeitbeschäftigten sowie die entsprechend ihrer Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechneten Teilzeitbeschäftigten.
Kriterium : Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung : Fachkräfte: Projektleiter mit Erfahrungen im Bereich IAM-Softwareimplementierung (keine Mindestanforderung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Projektleiter mit mind. 5 Jahren Erfahrung im Bereich IAM-Softwareimplementierung und mind. 10 erfolgreichen Projektabschlüssen (mind. zwei VZÄ) (keine Mindestanforderung) Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind alle Vollzeitbeschäftigten sowie die entsprechend ihrer Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechneten Teilzeitbeschäftigten.
Kriterium : Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung : Fachkräfte: Senior Consultant mit Erfahrungen im Bereich IAM-Softwareimplementierung (keine Mindestanforderung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Senior Consultant mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich IAM-Softwareimplementierung und mind. 5 erfolgreichen Projektabschlüssen (mind. drei VZÄ) (keine Mindestanforderung) Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind alle Vollzeitbeschäftigten sowie die entsprechend ihrer Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechneten Teilzeitbeschäftigten.
Kriterium : Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung : Fachkräfte: Junior Consultant mit Erfahrungen im Bereich IAM-Softwareimplementierung (keine Mindestanforderung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Junior Consultant mit mind. 3 Jahren Erfahrung im Bereich IAM-Softwareimplementierung und mind. 3 erfolgreichen Projektabschlüssen (mind. zwei VZÄ) (keine Mindestanforderung) Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind alle Vollzeitbeschäftigten sowie die entsprechend ihrer Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechneten Teilzeitbeschäftigten.
Kriterium : Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung : Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats oder durch Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen von ak-kreditierten Stellen in (nicht beglaubigter) Kopie oder alternativ durch Darstellung eines inner-betrieblich implementierten gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems. Fügen Sie Ihrem Teilnahmeantrag den oben genannten Nachweis oder die Darstellungen wie verlangt bei.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung : Referenzen (Mindestanforderung nach § 21 Abs. 2 VSVgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bewerbende muss alle nachfolgend aufgeführten Kernkompetenzen nachweisen: 1.a: Durchführung eines Projektes zur Einführung eines IAM im öffentlichen Sektor/in der öffentlichen Verwaltung oder in Anstalten des öffentlichen Rechts/Hochschulen Die nachfolgenden Anforderungen müssen innerhalb der Referenz vollständig und kumulativ erfüllt sein. - Auftraggeber (Anschrift) mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail) - Auftragnehmer - Vertragslaufzeit - Beginn und Ende (innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) - Auftragsvolumen (in Euro, netto) (für alle nachgewiesenen Kernkompetenzen insgesamt mind. 1,5 Mio. Euro, s.u.) - Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung - Projektbeschreibung - Projektumsetzung auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene - Einhaltung von BSI IT-Grundschutz oder vergleichbaren Sicherheitsstandards (z.B. ISO 27001) - Umsetzung in einer Organisation mit mehreren Fachabteilungen mit differenzierten Berechtigungsanforderungen - Anwendung von differenzierten Prozessen zur automatischen Provisionierung und De-Provisionierung von unterschiedlichen Typen von Identitäten (z.B. Beamte, Angestellte und Externe) 1.b: Installation und Konfiguration einer IAM-Software innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder eines Staates der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) Die nachfolgenden Anforderungen müssen innerhalb der Referenz vollständig und kumulativ erfüllt sein. - Auftraggeber (Anschrift) mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail) - Auftragnehmer - Vertragslaufzeit - Beginn und Ende (innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) - Auftragsvolumen (in Euro, netto) (für alle nachgewiesenen Kernkompetenzen insgesamt mind. 1,5 Mio. Euro, s.u.) - Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung - Projektbeschreibung - On-Premises-Installation - Installation und Konfiguration von mindestens 5.000 Identitäten - Provisionierung von Accounts und Permissions in mindestens 15 Applikationen - Anbindung von bestehenden Verzeichnisdiensten (z.B. Active Directory, LDAP) - Direkte Anbindung von kunden-spezifischen Applikationen über API und/oder eine produktspezi-fische Schnittstelle 1.c: Gewährleistung eines mehrstufigen, deutschsprachigen IAM-Supports innerhalb der EU, des EWR oder eines EFTA-Staates Die nachfolgenden Anforderungen müssen innerhalb der Referenz vollständig und kumulativ erfüllt sein. - Auftraggeber (Anschrift) mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail) - Auftragnehmer - Vertragslaufzeit - Beginn und Ende (innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) - Auftragsvolumen (in Euro, netto) (für alle nachgewiesenen Kernkompetenzen insgesamt mind. 1,5 Mio. Euro, s.u.) - Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung - Projektbeschreibung - Bereitstellung von telefonischem Support in deutscher Sprache - Möglichkeit zur Kontaktaufnahme per E-Mail und Ticketsystem - Service-Level-Agreement mit de-finierten Reaktionszeiten - Bereitstellung von 3rd Level-Support durch den Hersteller 1.d: Konsolidierung und Lieferung einer IAM-Software, mit allen relevanten IAM-Funktionen (z.B. IdP, Worfkflow- und Rule-Engine, wobei IdP, WF- und Rule-Engine dasselbe Repository nutzen) innerhalb einer einheitlichen Plattform Die nachfolgenden Anforderungen müssen innerhalb der Referenz vollständig und kumulativ erfüllt sein. - Auftraggeber (Anschrift) mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail) - Auftragnehmer - Vertragslaufzeit - Beginn und Ende (innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) - Auftragsvolumen (in Euro, netto) (für alle nachgewiesenen Kernkompetenzen insgesamt mind. 1,5 Mio. Euro, s.u.) - Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung - Projektbeschreibung - Zentraler Bestandteil des IdPs im IAM-System mit mindestens SSO, OAuth, SAML, SCIMv2 - Eine Workflowengine für mindestens: Berechtigungsprozesse, Rezertifizierungsprozesse, Eskalation und Delegation - Im Rahmen des IAM-Systems nutzen das IAM (u.a. Workflow- und Rule-Engine) und der IdP dasselbe Repository - Umsetzung von Richtlinien und Regeln zur Vergabe von Berechtigungen mittels einer automatisierbaren Rule-Engine Jede der o.g. Kernkompetenzen muss mindestens einmal nachgewiesen werden. Pro Kernkompetenz wird nur eine Referenz gewertet (d.h. insgesamt maximal vier (4) Referenzen). Die vorstehenden Kernkompetenzen können, müssen aber nicht kumulativ innerhalb eines Referenzprojektes erfüllt werden. Soweit mehrere Kernkompetenzen innerhalb eines Referenzprojektes erfüllt werden, kann dieses Referenzprojekt auch mehrfach angegeben werden. Eine zahlenmäßige Begrenzung der von den Bewerbenden einreichbaren Referenzen erfolgt nicht. Reicht ein Bewerbender mehr als vier (4) Referenzen ein, so wird der Auftraggeber die aus seiner Sicht jeweils geeignetsten Referenzen auswählen. Die Referenzprojekte müssen jeweils eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer des Referenzauftraggebers zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft. Weiterhin müssen die angegebenen Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung (in Bezug auf Art und Umfang des Projekts) grundsätzlich vergleichbar sein. Die Referenzen gelten dann als vergleichbar, wenn das Gesamtauftragsvolumen aller eingereichten und wertbaren Referenzen (hier: max. vier Referenzen) im Durchschnitt mindestens 1,5 Mio. Euro (netto) beträgt. Hinweis der Vergabestelle: Die Anforderung an die Vergleichbarkeit der Referenzen gilt in Bezug auf das geforderte Min-destauftragsvolumen bspw. dann als erfüllt, wenn dieses bei einer (1) eingereichten und wertbaren Referenz 1,5 Mio. Euro (netto), bei zwei (2) eingereichten und wertbaren Referenzen b...
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung : Referenzen im Rahmen der Auswahlkriterien gem. § 21 Abs. 3 VSVgV (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Gem. § 21 Abs. 3 S. 1 VSVgV erfolgt eine Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerben-den. Sind mehr als drei (3) Bewerbende vorhanden, die entsprechend den in der EU-Bekanntmachung sowie in den veröffentlichten Vordrucken genannten Eignungskriterien geeignet sind und bzgl. welcher kein Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB, §§ 22, 23 VSVgV erfolgt, werden aus dem Bewerberkreis drei Bewerbende von der Vergabestelle ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern nicht mehr als drei Bewerbende vorhanden sind, die die o.g. Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl der Bewerbenden. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerbenden erfolgt anhand gem. § 21 Abs. 3 S. 2 VSVgV objektiver und nichtdiskriminierender Anforderungen in Form von weiteren Referenzprojekten (Auswahlkriterien). Die von den Bewerbenden je weiterem Referenzprojekt erreichten Punkte werden je Bewer-benden zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Insgesamt kann der Bewerbende im Rahmen der Auswahlkriterien maximal 250 Punkte erreichen. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird die Rangfolge der Bewerbenden erstellt. Die drei bestplatzierten Bewerbenden werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktegleichstand auf dem letzten Rang wird dieser entsprechend der Anzahl der Bewerbenden mit Punktegleichheit mehrfach besetzt. In diesem Fall werden mehr als drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Bewerbenden können für alle aufgeführten Kernkompetenzen jeweils bis zu zwei (2) weitere Referenzprojekte benennen, mit denen sie den Nachweis zur Erfüllung der entsprechenden Kernkompetenz erbringen: 1.a: Durchführung eines Projektes zur Einführung eines IAM im öffent-lichen Sektor/in der öffentlichen Verwaltung oder in Anstalten des öffentlichen Rechts/Hochschulen Es können je angegebener Referenz maximal 30 Punkte erreicht werden. - Auftraggeber (Anschrift) mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail) - Auftragnehmer - Vertragslaufzeit - Beginn und Ende (innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) - Auftragsvolumen (in Euro, netto) - Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung - Projektbeschreibung - Projektumsetzung auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene - Einhaltung von BSI IT-Grundschutz oder vergleichbaren Sicherheitsstandards (z.B. ISO 27001) - Umsetzung in einer Organisation mit mehreren Fachabteilungen mit differenzierten Berechtigungsanforderungen - Anwendung von differenzierten Prozessen zur automatischen Provisionierung und De-Provisionierung von unterschiedlichen Typen von Identitäten (z.B. Beamte, Angestellte und Externe) 1.b: Installation und Konfiguration einer IAM-Software innerhalb der Eu-ropäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder eines Staates der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) Es können je angegebener Referenz maximal 35 Punkte erreicht werden. - Auftraggeber (Anschrift) mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail) - Auftragnehmer - Vertragslaufzeit - Beginn und Ende (innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) - Auftragsvolumen (in Euro, netto) - Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung - Projektbeschreibung - On-Premises-Installation - Installation und Konfiguration von - Über 25.000 Identitäten - Ab 5.000 Identitäten - Unter 5.000 Identitäten - Provisionierung von Accounts und Permissions in - Mehr als 50 Applikationen - Mehr als 15 Applikationen - Weniger als 15 Applikationen - Anbindung von bestehenden Verzeichnisdiensten (z.B. Active Directory, LDAP) - Direkte Anbindung von kunden-spezifischen Applikationen über API und/oder eine produktspezifische Schnittstelle 1.c: - Gewährleistung eines mehrstufigen, deutschsprachigen IAM-Supports innerhalb der EU, des EWR oder eines EFTA-Staates Es können je angegebener Referenz maximal 30 Punkte erreicht werden. - Auftraggeber (Anschrift) mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail) - Auftragnehmer - Vertragslaufzeit - Beginn und Ende (innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) - Auftragsvolumen (in Euro, netto) - Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung - Projektbeschreibung - Bereitstellung von telefonischem Support in deutscher Sprache - Möglichkeit zur Kontaktaufnahme per E-Mail und Ticketsystem - Service-Level-Agreement mit definierten Reaktionszeiten - Bereitstellung von 3rd Level-Support durch den Hersteller 1.d: Konsolidierung und Lieferung einer IAM-Software, mit allen rele-vanten IAM-Funktionen (z.B. IdP, Worfkflow- und Rule-Engine, wobei IdP, WF- und Rule-Engine dasselbe Repository nutzen) innerhalb einer einheitlichen Plattform Es können je angegebener Referenz maximal 30 Punkte erreicht werden. - Auftraggeber (Anschrift) mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail) - Auftragnehmer - Vertragslaufzeit - Beginn und Ende (innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) - Auftragsvolumen (in Euro, netto) - Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung - Projektbeschreibung - Zentraler Bestandteil des IdPs im IAM-System mit mindestens SSO, OAuth, SAML, SCIMv2 - Eine Workflowengine für mindestens: Berechtigungsprozesse, Rezertifizierungsprozesse, Eskalation und Delegation - Im Rahmen des IAM-Systems nutzen das IAM (u.a. Workflow- und Rule-Engine) und der IdP dasselbe Repository - Umsetzung von Richtlinien und Regeln zur Vergabe von Berechtigungen mittels einer automatisierbaren Rule-Engine Pro Kernkompetenz werden nur zwei (2) Referenzen gewertet. Eine zahlenmäßige Begrenzung der einzureichenden Referenzen erfolgt nicht. Reicht ein Bewerbender mehr als zwei (2) Referenzen pro Kernkompetenz (a - d) ein, so wird der Auftraggeber die aus seiner Sicht jeweils geeignetsten Referenzen auswählen. (Die für die Erfüllung der...
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung : Die von den Bewerbenden je weiterem Referenzprojekt erreichten Punkte werden je Bewerbenden zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Insgesamt kann der Bewerbende im Rahmen der Auswahlkriterien maximal 250 Punkte erreichen. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird die Rangfolge der Bewerbenden erstellt. Die Bewerbenden können für alle aufgeführten Kernkompetenzen jeweils bis zu zwei (2) weitere Referenzprojekte benennen, mit denen sie den Nachweis zur Erfüllung der entsprechenden Kernkompetenz erbringen: 1.a: Durchführung eines Projektes zur Einführung eines IAM im öffent-lichen Sektor/in der öffentlichen Verwaltung oder in Anstalten des öffentlichen Rechts/Hochschulen Es können je angegebener Referenz maximal 30 Punkte erreicht werden. - Auftraggeber (Anschrift) mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail) - Auftragnehmer - Vertragslaufzeit - Beginn und Ende (innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) - Auftragsvolumen (in Euro, netto) - Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung - Projektbeschreibung - Projektumsetzung auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene - Einhaltung von BSI IT-Grundschutz oder vergleichbaren Sicherheitsstandards (z.B. ISO 27001) - Umsetzung in einer Organisation mit mehreren Fachabteilungen mit differenzierten Berechtigungsanforderungen - Anwendung von differenzierten Prozessen zur automatischen Provisionierung und De-Provisionierung von unterschiedlichen Typen von Identitäten (z.B. Beamte, Angestellte und Externe) 1.b: Installation und Konfiguration einer IAM-Software innerhalb der Eu-ropäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder eines Staates der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) Es können je angegebener Referenz maximal 35 Punkte erreicht werden. - Auftraggeber (Anschrift) mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail) - Auftragnehmer - Vertragslaufzeit - Beginn und Ende (innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) - Auftragsvolumen (in Euro, netto) - Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung - Projektbeschreibung - On-Premises-Installation - Installation und Konfiguration von - Über 25.000 Identitäten - Ab 5.000 Identitäten - Unter 5.000 Identitäten - Provisionierung von Accounts und Permissions in - Mehr als 50 Applikationen - Mehr als 15 Applikationen - Weniger als 15 Applikationen - Anbindung von bestehenden Verzeichnisdiensten (z.B. Active Directory, LDAP) - Direkte Anbindung von kunden-spezifischen Applikationen über API und/oder eine produktspezifische Schnittstelle 1.c: - Gewährleistung eines mehrstufigen, deutschsprachigen IAM-Supports innerhalb der EU, des EWR oder eines EFTA-Staates Es können je angegebener Referenz maximal 30 Punkte erreicht werden. - Auftraggeber (Anschrift) mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail) - Auftragnehmer - Vertragslaufzeit - Beginn und Ende (innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) - Auftragsvolumen (in Euro, netto) - Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung - Projektbeschreibung - Bereitstellung von telefonischem Support in deutscher Sprache - Möglichkeit zur Kontaktaufnahme per E-Mail und Ticketsystem - Service-Level-Agreement mit definierten Reaktionszeiten - Bereitstellung von 3rd Level-Support durch den Hersteller 1.d: Konsolidierung und Lieferung einer IAM-Software, mit allen rele-vanten IAM-Funktionen (z.B. IdP, Worfkflow- und Rule-Engine, wobei IdP, WF- und Rule-Engine dasselbe Repository nutzen) innerhalb einer einheitlichen Plattform Es können je angegebener Referenz maximal 30 Punkte erreicht werden. - Auftraggeber (Anschrift) mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail) - Auftragnehmer - Vertragslaufzeit - Beginn und Ende (innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) - Auftragsvolumen (in Euro, netto) - Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung - Projektbeschreibung - Zentraler Bestandteil des IdPs im IAM-System mit mindestens SSO, OAuth, SAML, SCIMv2 - Eine Workflowengine für mindestens: Berechtigungsprozesse, Rezertifizierungsprozesse, Eskalation und Delegation - Im Rahmen des IAM-Systems nutzen das IAM (u.a. Workflow- und Rule-Engine) und der IdP dasselbe Repository - Umsetzung von Richtlinien und Regeln zur Vergabe von Berechtigungen mittels einer automatisierbaren Rule-Engine Pro Kernkompetenz werden nur zwei (2) Referenzen gewertet. Eine zahlenmäßige Begrenzung der einzureichenden Referenzen erfolgt nicht. Reicht ein Bewerbender mehr als zwei (2) Referenzen pro Kernkompetenz (a - d) ein, so wird der Auftraggeber die aus seiner Sicht jeweils geeignetsten Referenzen auswählen. (Die für die Erfüllung der Mindestanforderung angegebenen Referenzprojekte werden hier nicht bewertet.) Die Referenzprojekte müssen jeweils eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer des Referenzauftraggebers zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft. - Referenzen im Rahmen der Auswahlkriterien gem. § 21 Abs. 3 VSVgV
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 18/07/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Verfahrensbedingungen :
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung : 04/09/2025
Bedingungen für die Einreichung :
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen : Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 01/08/2025 11:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Vergabestelle behält sich vor, bis zum Ablauf der Teilnahmefrist geforderte und nicht vorgelegte Unterlagen sowie formal fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachzufordern und/oder Zweifelsfragen aufzuklären. Werden die nachgeforderten Unterlagen oder Informationen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird der betroffene Bewerbende von dem weiteren Vergabeverfahren aus-geschlossen (§ 22 Abs. 6 S. 2 VSVgV). Die Bewerbenden haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : - Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV (Bewerbende) - Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV (Unterauftragnehmer) - Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV (Bewerbende) - Eigenerklärung zu sicherheitsüberprüftem Personal - Erklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den Russlandsanktionen - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen gem. §§ 22, 24 Lieferkettensorg-faltspflichtgesetz (LkSG)
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Die Bedingungen der Rechnungsstellung werden im Zuge der Angebotsphase veröffentlicht.
Vergabe von Unteraufträgen :
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Registrierungsnummer : 000
Postanschrift : Göttinger Chaussee 259
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30459
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer : t:04131153308
Postanschrift : Auf der Hude 2
Stadt : Lüneburg
Postleitzahl : 21339
Land, Gliederung (NUTS) : Lüneburg, Landkreis ( DE935 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 4131153308
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 571871d7-1877-498a-837b-dde42793ba40 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 01/07/2025 08:18 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00426734-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 124/2025
Datum der Veröffentlichung : 02/07/2025