Beschreibung
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Die Samtgemeinde plant die Errichtung eines Neubaus der Grundschule im Flecken Barnstorf, der den zukünftigen Anforderungen an modernes Lernen und einer gesunden Lernumgebung für die Schüler:innen gerecht wird. Ab dem Jahr 2026 sieht das Land Niedersachsen die Einführung der Möglichkeit auf eine Ganztagsbetreuung für alle Schüler:innen vor, was neue Herausforderungen mit sich bringt. Darüber hinaus werden die Themen Inklusion und Digitalisierung zu neuen Anforderungen an die Grundschule führen, insbesondere hinsichtlich des Raumangebots.Durch neue Unterrichtsformen und einen veränderten Schulalltag haben sich die Leistungsanforderungen an das Schulgebäude ebenfalls verändert. Es soll eine Lernumgebung geschaffen werden, die eine nachhaltige Lern- und Nutzungsqualität bietet und gleichzeitig als energieeffizientes Modellgebäude in Bezug auf Umwelt und Technik dient. Am bisherigen Standort ist eine Erweiterung des Schulgebäudes nur begrenzt möglich und die bestehenden Gebäude erfüllen sowohl hinsichtlich der Raumaufteilung und Flächengröße als auch hinsichtlich der baulichen Substanz und der technischen Ausstattung nicht mehr die Anforderungen an modernes Lernen. Zusätzlich ist die Parkraumsituation aufgrund der geringen Fläche problematisch und unübersichtlich. Die Verwaltung beauftragte eine Machbarkeitsstudie, die verschiedene Optionen wie Sanierung, Erweiterung, Abriss und Neubau am bestehenden Standort oder an einem neuen Standort prüfte. Der Samtgemeinderat Barnstorf entschied sich letztlich für den Neubau der Grundschule an einem anderen Standort. Auch die Schule selbst bevorzugte die Variante eines Neubaus. Angesichts der Schließung der Außenstelle der Grundschule in Drentwede im Jahr 2022 und des geplanten Ganztagsausbaus sowie der steigenden Anforderungen in den Bereichen Inklusion, Digitalisierung und modernes Lernen ist es notwendig, ein neues, effizientes und an den Bedürfnissen ausgerichtetes Gesamtkonzept für die Grundschule Barnstorf an einem neuen Standort zu entwickeln. So soll der neuen Anforderungen - wie etwa dem erweiterten Raumangebot - ausreichend Rechnung getragen werden. Von der insgesamt ca. 35.500 m² großen Fläche entfallen rund 20.500 m² auf den Realisierungsteil, auf dem die oben beschriebene Grundschule einschließlich der Freianlagen entstehen soll. Darunter befindet sich auch eine ca. 3.500 m² große Teilfläche auf der die Fuß- und Radwegeanbindung Richtung Sundering ausgestaltet werden soll. Die verbleibenden ca. 15.000 m² gehören zum Ideenteil, der die Neuordnung der Bushaltestellen in Richtung Walsener Straße umfasst. Für den Bau der neuen Grundschule sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 10,5 Mio. EUR veranschlagt. Für die Herstellung der Freianlagen im Realisierungsbereich (KG 500) ist der Kostenrahmen mit netto ca. 1,7 Mio. EUR veranschlagt worden. Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbs soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die sowohl beste architektonische als auch funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu realisierenden Maßnahmen gefunden werden. |||||||||| Mitglieder der Jury | Stimmberechtigte Fachpreisrichter:innen: Prof. Dr. Volker Droste, Architekt; Karin Kellner, Architektin und Stadtplanerin; Prof. Eike Harant, Architekt; Beate Burhoff, Architektin; Prof. Dr. Stefan Bochnig, Landschaftsarchitekt | Stellvertretende Fachpreisrichter:innen: Marc Matzken, Architekt; Christine Frenz-Römer, Landschaftsarchitektin | Stimmberechtigte Sachpreisrichter:innen: Alexander Grimm, Samtgemeindebürgermeister Barnstorf; Ingmar Braunert, Fachbereichsleitung Bau und Liegenschaften Samtgemeinde Barnstorf; Mazen Hamade, SPD-Fraktion Samtgemeinde Barnstorf; Ludolf Roshop, CDU-Fraktion Samtgemeinde Barnstorf | Stellvertretende Sachpreisrichter:innen: Detlef Moss, Allgemeiner Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters Samtgemeinde Barnstorf; Nadine Göbberd, Fachbereichsleitung Soziales und Ordnung Samtgemeinde Barnstorf; Patricia Staebener-Aumann, SPD-Fraktion Samtgemeinde Barnstorf; Holger Rabbe, CDU-Fraktion Samtgemeinde Barnstorf |||||||||| Preise und Anerkennungen: Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 131.800 EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 35 und 40 der HOAI ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen 1. Preis: 52.720,00 EUR EUR; 2. Preis: 39.540,00 EUR; 3. Preis: 26.360,00 EUR; Anerkennungen: 13.180,00 EUR; Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.