Beschreibung
:
Besondere Anforderungen Personal Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer durch den Einsatz von qualifiziertem Personal die Ziele sowie die Umsetzung durch das Integrationsamt auf hohem Niveau unterstützen kann. Daher wird vorausgesetzt, dass - in der Begutachtung und in dem Monitoring eingesetztes Personal über mindestens einen betriebswirtschaftlichen Fachhochschul-/Hochschulabschluss oder vergleichbare Abschlüsse - die Vergleichbarkeit ist nachzuweisen - verfügt, -Assistenzkräfte über eine bürokaufmännische Ausbildung oder eine Verwaltungsausbildung, möglichst mit Schwerpunkt im IT-Bereich, verfügen. Darüber hinaus werden vorausgesetzt: - sehr gute Kenntnisse in MS-Office sowie in Datenbankprogrammen; - Kenntnisse in Bezug auf den Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz, vor allem auf den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen; - Kenntnisse über das Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung, - Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Agenturen für Arbeit, Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiteren relevanten Akteuren des Arbeitsmarktes; - Vertiefte Kenntnisse über die Fördermöglichkeiten der Aktion Mensch - Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Landesverwaltungen und Behörden; - Vertiefte Kenntnisse der relevanten Vorschriften, insbesondere des SGB IX und der Landeshaushaltsordnung (LHO) und im Gemeinnützigkeitsrecht; - Kenntnisse im Arbeits- und Insolvenzrecht; - Kenntnisse über Sanierungsinstrumente, - Kenntnisse im Vergaberecht hinsichtlich der Sonderregelung für "bevorzugte Bieter"; - Fahrerlaubnis wenigstens der Klasse B; - gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen, vor allem auch um Wirtschaftlichkeitsprognosen, betriebswirtschaftliche Auswertungen und Bilanzen beurteilen zu können; - ein hohes Maß an Flexibilität und Mobilität sowie sozialer Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit sowie Beratungskompetenzen; - mehrjährige Erfahrung im Umgang mit Monitoring-Prozessen von Unternehmen, insbesondere für Inklusionsbetriebe; - mehrjährige Erfahrung im Aufbau, Erweiterung und Pflege einer Datenbank, insbesondere für Inklusionsbetriebe. Im Angebot sind Zahl, Qualifikation und die Kenntnisse des vorgesehenen Personals detailliert nachzuweisen. Nachweise über den Erwerb von Zusatzqualifikationen und Fortbildungen des vorgesehenen Personals innerhalb der letzten vier Jahre sind dem Angebot beizufügen. Sächliche und technische Ausstattung Zur Umsetzung der Aufgabenstellungen wird darüber hinaus erwartet, dass eine ausreichende sächliche und technische Ausstattung vorhanden ist. Insofern wird vorausgesetzt, dass beim Auftragnehmer zur Umsetzung des Auftrages zumindest die nachstehende Ausstattung vorhanden ist: - Personal Computer und Laptops je Mitarbeiter, - eine geeignete Serverausstattung zum Betreiben und zur Pflege der Monitoring-Datenbank (kann auch über externe Anbieter (Provider) vorgehalten werden), Webserver (zur Übermittlung der Daten) und Datenbankserver (zum Speichern und Vorhalten der Daten) für die Quartalsmeldungen der Inklusionsbetriebe. Diese Serversysteme müssen über eine https-Verschlüsselung (z.B. SSL-Zertifizierung) und eine geeignete mehrstufige Firewall Struktur zur Kommunikation mit den Inklusionsbetrieben ausgestattet sein. Anmerkung: Die von den Inklusionsbetrieben bereitgestellten Daten werden zurzeit aus dem Websystem ausgelesen und intern in einem Datenbankserver (Typ mySQL) eingestellt. Die Zugriffe und Auswertungen auf dieser mySQL Datenbank werden derzeit über ein Acces-Frontend durchgeführt. - geeignete Standardsoftware (MS-Office 2016 bzw. kompatibel), - Internetzugang mit ausreichender Bandbreite und Verfügbarkeit (Verfügbarkeit 99,7 % oder höher, Bandbreite mindestens 2,5 bis 100 Mbit/sec.), - eine Homepage zur Veröffentlichung und zum Herunterladen vorgegebener Dokumente, - geeignete Telekommunikationsstrukturen, - räumliche und sächliche Ausstattung zur Durchführung von Beratungen, - Mobilität durch KFZ, - Organisationsmittel zur sicheren Verwahrung von vertraulichen Daten Bei Zuschlagserteilung muss die fehlende Ausstattung bis zum Ende des ersten Vertragsmonats beschafft werden. Die Ausstattung ist im Angebot zu beschreiben. Räumliche Präsenz Die Dienstleistungen werden für den Auftraggeber sowie Interessenten, Inklusionsbetriebe und weitere Akteure in Rheinland-Pfalz erbracht, daher muss der Auftragnehmer ein Büro in Rheinland-Pfalz vorhalten. Die Erreichbarkeit für die Vorgenannten muss ohne größeren Aufwand und barrierefrei ermöglicht werden. Zeitliche Erreichbarkeit Der Auftragnehmer muss mindestens zu nachfolgenden Zeiten erreichbar sein, deren Sicherstellung Gegenstand des Auftrages ist: Montag bis Donnerstag: von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag: von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr.