Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge oder Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Betrug
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Gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Korruption
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Gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit
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Gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Gemäß §§ 123 bis 126 GWB