Gleiserneuerung Feuerberg, Gleis- und Tiefbauarbeiten - Nachtrag 1; Nachtrag 3 und Nachtrag 4

Die Rhein-Neckar Verkehr GmbH hat im Jahr 2024 die Leistung an den Bieter vergeben. Aufgrund unvorhersehbarer Gegebenheiten während der Bauausführung war eine Erweiterung des ursprünglichen Auftragsumfangs erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen betreffen Bodenverbesserung, Montagearbeiten am Gleisjoch sowie Verbindungsschweißungen sowie erweitere Sicherheits- und Umweltmaßnahmen, die über den ursprünglichen Leistungsumfang hinausgehen. Diese zusätzlichen …

CPV: 45221250 Други подземни съоръжения, без тунели, шахти и подлези
Място на изпълнение:
Gleiserneuerung Feuerberg, Gleis- und Tiefbauarbeiten - Nachtrag 1; Nachtrag 3 und Nachtrag 4
Издаващ орган:
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Номер на наградата:
228-23-EK2 - NT1

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Gleiserneuerung Feuerberg, Gleis- und Tiefbauarbeiten - Nachtrag 1; Nachtrag 3 und Nachtrag 4
Beschreibung : Die Rhein-Neckar Verkehr GmbH hat im Jahr 2024 die Leistung an den Bieter vergeben. Aufgrund unvorhersehbarer Gegebenheiten während der Bauausführung war eine Erweiterung des ursprünglichen Auftragsumfangs erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen betreffen Bodenverbesserung, Montagearbeiten am Gleisjoch sowie Verbindungsschweißungen sowie erweitere Sicherheits- und Umweltmaßnahmen, die über den ursprünglichen Leistungsumfang hinausgehen. Diese zusätzlichen Bau- bzw. Dienstleistungen sind erforderlich geworden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren.
Kennung des Verfahrens : 15142e20-93a3-4929-b6ca-4cdf3894d151
Interne Kennung : 228-23-EK2 - NT1

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Pflicht nach § 132 GWB, Absatz 5 nach.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Gleiserneuerung Feuerberg, Gleis- und Tiefbauarbeiten
Beschreibung : Aufgrund unvorhersehbarer Gegebenheiten während der Bauausführung war eine Erweiterung des ursprünglichen Auftragsumfangs erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen betreffen Bodenverbesserung, Montagearbeiten am Gleisjoch sowie Verbindungsschweißungen sowie erweitere Sicherheits- und Umweltmaßnahmen, die über den ursprünglichen Leistungsumfang hinausgehen. Diese zusätzlichen Bau- bzw. Dienstleistungen sind erforderlich geworden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers konnte aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen. Ansonsten wäre bei einem erneuten Vergabeverfahren mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber zu rechnen gewesen.
Interne Kennung : 083-23-E17

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen : : (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Achatz GmbH Bau­un­ter­neh­mung
Angebot :
Kennung des Angebots : 14-​24-​RNV-​01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 104 226,87 Euro
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 083-23-E17
Datum des Vertragsabschlusses : 21/05/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

7. Änderung

7.1 Änderung

Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung : 684651-2023
Identifikator des geänderten Vertrags : CON-0000
Grund für die Änderung : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung : Aufgrund unvorhersehbarer Gegebenheiten während der Bauausführung war eine Erweiterung des ursprünglichen Auftragsumfangs erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen betreffen Bodenverbesserung, Montagearbeiten am Gleisjoch sowie Verbindungsschweißungen sowie erweitere Sicherheits- und Umweltmaßnahmen, die über den ursprünglichen Leistungsumfang hinausgehen. Diese zusätzlichen Bau- bzw. Dienstleistungen sind erforderlich geworden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers konnte aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen. Ansonsten wäre bei einem erneuten Vergabeverfahren mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber zu rechnen gewesen.

7.1.1 Änderung

Beschreibung der Änderungen : Beauftragung Nachtrag 1; Nachtrag 3; Nachtrag 4
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung : ORG-0000

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Registrierungsnummer : DE213122348
Postanschrift : Möhlstr. 27
Stadt : Mannheim
Postleitzahl : 68165
Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle
Telefon : +496214651730
Fax : +496214653214
Internetadresse : https://www.rnv-online.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76247
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49721 9268730
Fax : +721 9263985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Achatz GmbH Bau­un­ter­neh­mung
Registrierungsnummer : DE204690174
Postanschrift : Ber­gius­straße 19-21
Stadt : Mann­heim
Postleitzahl : 68219
Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Telefon : 0621 898 04
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 6e5ece97-f301-4ffa-863b-0d0e9dd6df18 - 01
Formulartyp : Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 02/09/2025 10:23 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00573405-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 168/2025
Datum der Veröffentlichung : 03/09/2025