Beschreibung
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1. Modell „Kasino“ – das attraktive gastronomische Angebot für die Bundeswehr Das Modell „Kasino“ hat ein attraktives gastronomisches Angebot für die Bundeswehr zum Ziel. Um Missverständnisse zu vermeiden: Beim „Kasino“ geht es nicht um die Ausgabe von Jetons zur Verwendung in Spielcasinos, sondern um ein gastronomisches Angebot jenseits von Truppenküche und EPa (Einpersonenpackung). So soll das neue Kasino truppenorientierte kulinarische Erlebnisse bieten und gleichzeitig einen sozialen Treffpunkt in der Kaserne schaffen, der die Kameradschaftspflege und ein geselliges Miteinander ermöglicht. Gastronomen gesucht Für die Bewirtschaftung des Kasinos unter diesen Rahmenbedingungen sucht die Bundeswehr genau Sie: einen Gastronomen mit ausgeprägter Service-Qualität, der seine unternehmerischen Möglichkeiten erkennt, nutzt und darüber hinaus mit einem modernen und attraktiven Angebot die Bedürfnisse am Standort kundengerecht deckt. Leistungen der Bundeswehr Die Bundeswehr stellt für den Betrieb eine ausgestattete Küche (ohne Gläser, Geschirr, Besteck) zur Verfügung. Die Gasträume sollen durch Sie als künftiger Gastronom der Truppe nach Ihren Vorstellungen und in Abstimmung mit der Truppe im Sinne eines attraktiven Ambientes gestaltet und ausgestattet werden. Das Mobiliar (u.a. Tische und Bestuhlung) wird durch Sie gestellt. Ebenso erfolgt durch Sie eine ergänzende Gestaltung und Dekoration aller Gasträume und der Terrasse. Diese Anforderung können Sie in der Berechnung Ihrer Vergütung berücksichtigen. Bei der Kalkulation Ihrer Verkaufspreise der Speisekarte haben Sie zu berücksichtigen, dass die Räumlichkeiten einschließlich aller Betriebskosten (z. B. Heizung, Strom, Gas, Wasser, Entwässerung sowie Abfallentsorgung) unentgeltlich durch die Bundeswehr zur Verfügung gestellt werden. Bei der Gestaltung Ihres kulinarischen Angebotes sind Sie, unter Einbeziehung bestimmter Standards (u.a. DGE-Qualitätsstandard, insbesondere Nachhaltigkeit) grundsätzlich frei. Um den besonderen Ansprüchen bei der Bundeswehr gerecht zu werden, ist von Ihnen ein kleines vorgegebenes Angebot an Getränken und Speisen, das sogenannte „Basissortiment“, zu vorgegebenen Preisen anzubieten. Diese Anforderung können Sie ebenfalls in der Berechnung Ihrer Vergütung berücksichtigen. Das Vergütungssystem Die Besonderheit am Modell Kasino ist das Vergütungssystem durch die Bundeswehr, bei dem diese Ihnen eine Vergütung für Ihre Leistungen bezahlt. Im Rahmen Ihres Angebots können Sie als erfahrener Gastronom selbst die Höhe der von Ihnen gewünschten Vergütung vorschlagen. Im Wettbewerb wird dann unter Berücksichtigung Ihres Gesamtkonzepts und unter Beachtung des Vergaberechts entschieden, wer die Ausschreibung um den 7-Jahresvertrag mit der Bundeswehr gewinnt. In dem Gesamtkonzept sollen Sie unter anderem Aussagen zur Finanzierung und Kalkulation, zur Gestaltung der von Ihnen beabsichtigten Betriebsabläufe, zum Personal sowie zur Raumgestaltung (Ausstattung und Ambiente) vorlegen. Beispiele für vergütungsrelevante Bestandteile sind: • Basissortiment an Speisen und Getränken • Personalkosten • Aufwendungen für die Gestaltung der Gasträume (Ausstattung und Ambiente) • Aufwendungen für Gläser, Geschirr und Besteck • Beschaffung und Betrieb von Automaten (Automatengeschäft) • Aufwendungen für die Beschaffung eines Kassensystems Einsatz von eigenem Personal Eine weitere Besonderheit am Kasino ist die Tatsache, dass im Vergleich zu früher von der Bundeswehr keine Soldaten in Zweitfunktion mehr zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, dass Sie selbst Personal einstellen und entsprechende Arbeitsverträge eigenverantwortlich mit dem Personal schließen müssen. Das Modell Kasino am Standort Diepholz Der nächste Modellstandort, an dem das „Kasino“ erprobt werden soll, ist der Fliegerhorst Diepholz. Der Fliegerhorst Diepholz ist ein Bundeswehrstandort im Bundesland Niedersachsen, etwa 55 km nördlich von Osnabrück. Von der Liegenschaft zu der nördlich gelegenen Stadt Diepholz mit ca. 18.000 Einwohnern beträgt die Entfernung etwa 3 km. 2. Ihre Leistungsverpflichtung Mit Ihrem gastronomischen Angebot sind Sie für ca. 1.100 Bundeswehrangehörige da. Die Zahl der Bundeswehrangehörigen am Standort kann sich während der Vertragslaufzeit beispielsweise aufgrund von Stationierungsentscheidungen oder Truppenverlegungen in den Einsatz verändern. Zu berücksichtigen ist, dass sich am Standort außerdem eine Truppenküche der Bundeswehr befindet, die Mahlzeiten nach den Regeln der Gemeinschaftsverpflegung der Bundeswehr anbietet. Über die Anzahl und Höhe der tatsächlichen Nachfrage ist keine verlässliche Prognose möglich. Es werden ausdrücklich keine Zusicherungen gemacht. Folgende Leistungen werden u. a. gefordert: • Frühstück von Montag bis Freitag als „To-Go-Angebot“ sowie mit Frühstückskarte zur Einnahme vor Ort • Mittagessen von Montag bis Donnerstag mit einem Schwerpunkt auf Imbissgerichte. Mittagsgerichte müssen neben der Einnahme vor Ort auch als „To-Go-Angebot“ angeboten werden • Abendessen von Dienstag bis Donnerstag ab dem späten Nachmittag. Es muss eine Speisekarte mit zwei unterschiedlichen Vor-, Haupt- und Nachspeisen, ergänzt durch Imbissgerichte, angeboten werden. Diese muss in regelmäßigen Abständen wechseln. • Cateringservice zu dienstlichen und privaten Veranstaltungen sowie Sonderveranstaltungen auf Anfrage. • Betrieb eines Zigarettenautomaten.