Energetische Modernisierung, Umbau und Aufstockung Sozialgebäude Stadtwerke Landshut Planungsleistungen TGA-ELT, Anlagengruppen 4-6 und 8 anteilig, LPH 5, 6 und 7 anteilig, 8 bis einschließlich 9 gemäß Paragraf 55 Abs. 1 HOAI

Die Stadtwerke Landshut beabsichtigen, die energetische Modernisierung sowie Aufstockung des auf ihrem Betriebsgelände in der Christoph-Dorner-Straße 9 in Landshut gelegenen Sozialgebäudes. Die Stadtwerke Landshut beabsichtigen, die energetische Modernisierung sowie Aufstockung des auf ihrem Betriebsgelände in der Christoph-Dorner-Straße 9 in Landshut gelegenen Sozialgebäudes.

CPV: 71240000 Архитектурни и инженерни услуги по изготвяне на планове и чертежи, 71300000 Инженерни услуги в строителството
Краен срок:
Авг. 8, 2025, 10 преди обяд
Вид на крайния срок:
Подаване на оферта
Място на изпълнение:
Energetische Modernisierung, Umbau und Aufstockung Sozialgebäude Stadtwerke Landshut Planungsleistungen TGA-ELT, Anlagengruppen 4-6 und 8 anteilig, LPH 5, 6 und 7 anteilig, 8 bis einschließlich 9 gemäß Paragraf 55 Abs. 1 HOAI
Издаващ орган:
Stadtwerke Landshut
Номер на наградата:
2024-071-DL

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadtwerke Landshut
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers : Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Energetische Modernisierung, Umbau und Aufstockung Sozialgebäude Stadtwerke Landshut Planungsleistungen TGA-ELT, Anlagengruppen 4-6 und 8 anteilig, LPH 5, 6 und 7 anteilig, 8 bis einschließlich 9 gemäß Paragraf 55 Abs. 1 HOAI
Beschreibung : Die Stadtwerke Landshut beabsichtigen, die energetische Modernisierung sowie Aufstockung des auf ihrem Betriebsgelände in der Christoph-Dorner-Straße 9 in Landshut gelegenen Sozialgebäudes.
Kennung des Verfahrens : 4bd23650-df7d-4713-98a2-25bf9011c6cf
Interne Kennung : 2024-071-DL
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Landshut
Postleitzahl : 84028
Land, Gliederung (NUTS) : Landshut, Kreisfreie Stadt ( DE221 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Korruption : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Betrug : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Energetische Modernisierung, Umbau und Aufstockung Sozialgebäude Stadtwerke Landshut Planungsleistungen TGA-ELT, Anlagengruppen 4-6 und 8 anteilig, LPH 5, 6 und 7 anteilig, 8 bis einschließlich 9 gemäß Paragraf 55 Abs. 1 HOAI
Beschreibung : Die Stadtwerke Landshut beabsichtigen, die energetische Modernisierung sowie Aufstockung des auf ihrem Betriebsgelände in der Christoph-Dorner-Straße 9 in Landshut gelegenen Sozialgebäudes.
Interne Kennung : 2024-071-DL

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Die Leistungsstufen gliedern sich wie folgt: Stufe 1: Lph. 5 - 7 Stufe 2: Lph. 8 - 9; Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen / Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Landshut
Postleitzahl : 84028
Land, Gliederung (NUTS) : Landshut, Kreisfreie Stadt ( DE221 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbekannt

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 0

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:freelance#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung : Erklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Sofern das Unternehmen noch keine drei Geschäftsjahre am Markt tätig ist, beschränkt sich die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung über den Umsatz auf den Zeitraum der bestehenden Geschäftstätigkeit. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 mindestens 500.000,00 Euro netto pro Geschäftsjahr betragen (Mindestkri- terium). Wird das Mindestkriterium nicht erfüllt, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge.
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: Personenschäden: 1.500.000 EUR; Sach und Vermögensschäden: 1.500.000 EUR. Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Der Bieter muss in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Jahresdurch- schnitt über mindestens 3 fest angestellten technische Mitarbeiter inkl. Führungskräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrages verfügen (Mindestkriterium). Der Nachweis ist mit- tels Eigenerklärung im Angebotsformular zu führen. Wird das Mindestkriterium nicht erfüllt, hat dies den Ausschluss der Bewerbung zur Folge.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind im Formblatt "Angebotsformular TGA-ELT Sozialgebäude" zu machen): Jeder Bieter hat mindestens drei Referenzen (Mindestkriterium) des Unternehmens anzugeben, die den nachfolgend genannten Kriterien (kumulativ) entsprechen: Eine Referenz wird nur dann gewertet, • wenn sie mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist, was bedeutet, dass o mindestens die Anlagengruppen 1 bis einschließlich 3 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und die HOAI-Leistungsphasen 5 und 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt und zusammenhängend erbracht wurden o mit Baukosten (KG 300-400) von mind. 4 Mio. EUR netto o für einen öffentlichen Auftraggeber und • die TGA-Fachplanung (ELT) einer Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme betrifft, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 und 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in dem Zeitraum vom 06/2015 bis zum Ablauf der Angebotsabgabefrist begonnen und abgeschlossen (= alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht) wurden. Es sind jeweils anzugeben: • Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, • Gegenstand und Umfang der Leistungen einschließlich einer Erläuterung dazu, aus welchen Gründen die Anforderungen des Referenzprojekts mit den Anforderungen des zu vergebenden Auftrages vergleichbar sind, • Baukosten • Ausführungszeit.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Beschreibung : Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf Grundlage der nachfolgend benannten Zuschlags(unter)kriterien und deren Gewichtung: 1. Schriftliches Konzept Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Her- angehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hin- blick auf nachstehenden Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Einschätzung und Analyse der ausgeschriebenen Planungsleistungen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bisherigen Planungsgrundlagen aus den LPH 1-4 im Hinblick auf: a) Projektspezifische Besonderheiten und Herausforde- rungen (1 bis 5 10fach) b) Herangehensweise und Organisation (1 bis 5 10fach) c) Kostensteuerung und -verfolgung (1 bis 5 5fach) d) Terminplanung und -einhaltung (1 bis 5 5fach) e) Berücksichtigung der Schnittstellen zu weiteren Pro- jektbeteiligten (1 bis 5 5fach) f) Qualitätssicherung im Rahmen der Planung (1 bis 5 5fach) Die genannten (Unter-)Kriterien werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert (Faktor 5/10/60). Die Punkte werden wie folgt ermittelt: - 5 Punkte: Das Kriterium wird sehr gut erfüllt. - 4 Punkte: Das Kriterium wird gut erfüllt. - 3 Punkte: Das Kriterium wird befriedigend erfüllt - 2 Punkte: Das Kriterium wird ausreichend erfüllt. - 1 Punkt: Das Kriterium wird mangelhaft erfüllt. Es können insg. max. 200 Punkte erreicht werden.
Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : 2. Honorarangebot (Die Angaben zum Honorarangebot sind im Formblatt "Honorarangebot TGA-ELT Sozialgebäude" zu machen): Im Hinblick auf die gewünschten Angaben und der Wertung des Honorarangebotes wird auf Folgendes hingewiesen: - Für die Bewertung des Honorars für die Grundleistungen der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (ELT) wird von einer fiktiven Summe von anrechenbaren Kosten für die Kostengruppen 440 bis einschließlich 480 in Höhe von EUR 930.000,00 netto ausgegangen, die sich wie folgt aufgliedert: • Kostengruppe 440: 617.000,00 EUR • Kostengruppe 450: 165.000,00 EUR • Kostengruppe 460: 85.000,00 EUR • Kostengruppe 480: 61.000,00 EUR. Ausgehend von der vorgenannten Summe von anrechenbaren Kosten wird anhand der im Vertrag vorgegebenen und im Honorarangebot angegebenen Honorarparameter das Honorar für die Grundleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (ELT) einschließlich Nebenkosten als konkrete Zahl zu Wertungszwecken ermittelt. Als Bezugsgröße für die Berechnung des konkreten Wertungsbetrages für die Nebenkosten wird das Netto-Grundleistungshonorar einschl. Zu- bzw. Abschlägen zzgl. ggf. Honorar für Besondere Leistungen (ohne Wertungsbetrag für Stundensätze) zugrunde gelegt; - Die angegebenen Stundensätze werden jeweils mit 50 multipliziert. Der so ermittelte Eurobetrag fließt in die Wertung ein. Die so ermittelten, vorgenannten Honorarbestandteile, d.h. - das Honorar für die Grundleistungen einschließlich Nebenkosten und - die Wertungssumme für die angebotenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken addiert. Diese Summe ist die Bewertungsgrundlage für das Honorarangebot. Das niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Honorar- angebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem zu wertenden Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 60 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 300 Punkte. Insgesamt können mit beiden Zuschlagskriterien max. 500 Punkte erreicht werden.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 31/07/2025 10:00 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 08/08/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 56 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Nachforderung richtet sich nach § 51 Abs. 2 5 SektVO.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 08/08/2025 10:01 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren -gem. § 2 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder -gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder -gem. § 19 Mindestlohngesetz oder -gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : ##

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Stadtwerke Landshut - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadtwerke Landshut

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadtwerke Landshut
Registrierungsnummer : 00001
Postanschrift : Christoph-Dorner-Str. 9
Stadt : Landshut
Postleitzahl : 84028
Land, Gliederung (NUTS) : Landshut, Kreisfreie Stadt ( DE221 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 871 1436 2014
Sonstige Kontaktpersonen :
Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Südbayern
Stadt : München
Postleitzahl : 80534
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 89 2176 2411
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 86f4b0fd-2024-4f7e-8bec-2356281fce95 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 08/07/2025 15:02 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00444994-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 129/2025
Datum der Veröffentlichung : 09/07/2025