Quellen der Ausschlussgründe
:
Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
:
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
:
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
:
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
:
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Betrug
:
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Korruption
:
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
:
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
:
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
:
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
:
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
:
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
:
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Zahlungsunfähigkeit
:
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
:
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
:
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
:
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
:
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
:
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
:
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
:
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
:
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
:
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.