Beschaffung von Software

Die degewo AG überträgt bereits die Sanierung von leerstehenden Wohnungen über die Software Doozer an die dTD. Diese strategische Entscheidung ermöglicht es den Fokus auf unsere Kernaufgaben zu richten, während die dTD mit Fachkompetenz und Erfahrung die Sanierungsarbeiten effizient und professionell übernimmt. Die enge Kooperation zwischen degewo AG und dTD …

CPV: 48000000 Софтуерни пакети и информационни системи, 72260000 Услуги, свързани със софтуерни продукти
Място на изпълнение:
Beschaffung von Software
Издаващ орган:
degewo AG
Номер на наградата:

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : degewo AG

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Beschaffung von Software
Beschreibung : Die degewo AG überträgt bereits die Sanierung von leerstehenden Wohnungen über die Software Doozer an die dTD. Diese strategische Entscheidung ermöglicht es den Fokus auf unsere Kernaufgaben zu richten, während die dTD mit Fachkompetenz und Erfahrung die Sanierungsarbeiten effizient und professionell übernimmt. Die enge Kooperation zwischen degewo AG und dTD stellt dabei eine hohe Qualität der Sanierungen sowie eine schnelle Wiedervermietung sicher. Um den steigenden Anforderungen im Bereich der Leerwohnungssanierungen gerecht zu werden, muss eine softwaregestützte Lösung implementiert werden. Diese soll den Sanierungsprozess optimieren und effizienter gestalten. Das Hauptziel der durchgeführten Markterkundung war es, die optimalen Produkte zu identifizieren, die den spezifischen Anforderungen von degewo und dTD entsprechen.
Kennung des Verfahrens : 3b69f639-01a7-416f-8a06-6238116bc94b
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : degewo AG Potsdamer Straße 60
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10785
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Beschaffung einer Software
Beschreibung : SaaS-Lösung für Leerwohnungen

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software

5.1.2 Erfüllungsort

Land : Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbegrenzt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Berlin -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genau Angaben zu den Fristen von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzungin seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungs verfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : degewo AG -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : degewo AG -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer des Landes Berlin -
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : degewo AG

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

6.1.2 Informationen über die Gewinner

8. Organisationen

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer : 11-1300000V00-74
Postanschrift : Martin-Luther-Straße 105
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10825
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 30 9013-8316
Fax : +49 30 9013-7613
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : degewo AG
Registrierungsnummer : Einkauf
Abteilung : Vergabe
Postanschrift : Potsdamer Str. 60
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10825
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : 030 26485 1800
Fax : 030 26485 1805
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : InnoCube GmbH
Postanschrift : Willy-Brandt-Allee 314
Stadt : Gelsenkirchen
Postleitzahl : 45891
Land, Gliederung (NUTS) : Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt ( DEA32 )
Land : Deutschland
Telefon : 0209177 92 040
Rollen dieser Organisation :
Bieter

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer : PUBL
Stadt : Luxembourg
Postleitzahl : 2417
Land, Gliederung (NUTS) : Luxembourg ( LU000 )
Land : Luxemburg
Telefon : +352 29291
Internetadresse : https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 1867ab71-7523-472c-8c62-05b68ff1c33f - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 24/04/2025 09:32 +00:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00269416-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 81/2025
Datum der Veröffentlichung : 25/04/2025