Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Korruption
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§ 123 GWB (zwingend)
Betrug
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§ 123 GWB (zwingend)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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§ 123 GWB (zwingend)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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§ 123 GWB (zwingend)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
:
§ 123 GWB (zwingend)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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§ 123 GWB (zwingend)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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§ 123 GWB (zwingend)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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§ 123 GWB (zwingend)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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§ 124 GWB (fakultativ)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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§ 124 GWB (fakultativ)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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§ 124 GWB (fakultativ)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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§ 124 GWB (fakultativ)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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§ 124 GWB (fakultativ)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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§ 124 GWB (fakultativ)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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§ 124 GWB (fakultativ)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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§ 124 GWB (fakultativ)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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§ 124 GWB (fakultativ)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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§ 124 GWB (fakultativ)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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§ 124 GWB (fakultativ)
Zahlungsunfähigkeit
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§ 124 GWB (fakultativ)
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 Abs. 2 GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. ++++ (Eigenerklärung liegt den Unterlagen bei)