Zusätzliche Informationen
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Fortführung Beschreibung der Beschaffung, weiter zu 2.2 Antistigma-Aktivitäten: Folgende Arbeitsschwerpunkte sind den Antistigma-Aktivitäten zuzuordnen. Die Aufzählung ist nicht abschließend: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Gestaltung von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen: Die Öffentlichkeitsarbeit wird durch den/die Auftragnehmende durchgeführt und soll dazu beitragen, das niederschwellige Übergangsangebot bekannt zu machen und die Akzeptanz für die Lebenssituation der Zielgruppen zu erhöhen. Insbesondere die durch die Auftragnehmende / den Auftragnehmenden organisierten öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen sind entsprechend zu bewerben, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erlangen. Weiterhin sollen Maßnahmen und Informationen an das Fachpublikum und die allgemeine Öffentlichkeit gerichtet werden, z. B. über die Teilnahme an Netzwerkveranstaltungen oder die regelmäßige Durchführung eines Tages der offenen Tür. Der/die Auftragnehmende legt in seinem Konzept dar, wie die Bekanntheit des Angebotes gestärkt wird. Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen sind im Vorfeld der Umsetzung immer mit dem Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst der LHP abzustimmen. Alle öffentlichkeitswirksamen Materialien müssen mit der eingetragenen Wort-Bild-Marke mit der Registernummer 011847647 der LHP versehen sein. Diese Wort-Bild-Marke wird von der LHP zur Verfügung gestellt. Der/die Auftragnehmende ist berechtigt, diese Wort-Bild-Marke für Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Beispiele für Öffentlichkeitsarbeit sind insbesondere Flyer, Banner, Aufsteller, Social-Media, Litfaßsäulenwerbung und Newsletter. Materialien für Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Flyer und Website) sind auch in einfacher Sprache zu formulieren. Der/die Auftragnehmende sorgt für eine Internetpräsenz des niederschwelligen Übergangsangebotes. Diese ist nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Der/die Auftragnehmende ist für die Erstellung, Gestaltung und kontinuierliche Unterhaltung verantwortlich, er ist insbesondere inhaltlich und datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Im Rahmen der bundesweiten Woche der Seelischen Gesundheit, die um den Welttag für psychische Gesundheit (jährlich am 10. Oktober) stattfindet, ist die/der Auftragnehmende verpflichtet, mindestens eine Veranstaltung, eine Aktion oder Ähnliches zu organisieren und auszurichten. Zielgruppen für diese Veranstaltung sind, neben der Gemeindepsychiatrie, auch und vor allem die Potsdamer EinwohIm ner und Einwohnerinnen. Entsprechende öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, um die Veranstaltung ausreichend zu bewerben, werden vorausgesetzt. Falls die PSAG entscheidet, eine gemeinsame Veranstaltung im Rahmen der Woche der Seelischen Gesundheit zu organisieren, ist der/die Auftragnehmende ein aktives Mitglied im Vorbereitungsgremium. Im Rahmen von Antistigma-Aktivitäten wird auch eine aktive Teilnahme an den in der LHP regelmäßig, meistens alle zwei Jahre, stattfindenden Inklusionstagen vorausgesetzt. Ziel der Inklusionstage ist es, aufzuzeigen, wie vielfältig Potsdam ist. Zugleich kann eine Möglichkeit geschaffen werden, gemeinsam darüber ins Gespräch zu kommen, wie Barrieren beseitigt werden können. Die Organisation der Inklusionstage erfolgt durch das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt der LHP. Einbeziehung des Sozialraumes als Begegnungsfeld und soziales Lernfeld: Die Grundlage für die erfolgreiche Arbeit sind Kooperationen und Vernetzungen zwischen den Einrichtungen und Diensten der freien Wohlfahrtspflege, der lokalen Wirtschaft, der kommunalen Verwaltung, der Wohnungswirtschaft, Bildungseinrichtungen, Kirchengemeinden und weitere zivilgesellschaftliche Initiativen. Die entsprechenden Einrichtungen, Institutionen und ggf. Einzelpersonen sollen den Teilnehmenden als Begegnungsfeld und soziales Lernfeld dienen. Die Ziele sind die Kontaktaufnahme und -pflege, um das Verständnis für die Zielgruppen und ihre Lebenssituation zu verbessern sowie die Inklusion zu fördern. Zudem unterstützen Kontakte im Sozialraum die Teilnehmenden dabei, das Selbstvertrauen zu steigern und soziale Ängste abzubauen. 3. Strukturelle Rahmenbedingungen Unter den strukturellen Rahmenbedingungen und somit auch unter Strukturqualität werden die auf Dauer angelegten Rahmenbedingungen (personelle, räumliche und sächliche) verstanden, die vorgehalten werden müssen, so dass die Leistungen nach fachlichen Standards und gesetzlichen Vorgaben erbracht werden können. Die Öffnungszeiten richten sich nach dem Bedarf, dem Versorgungsauftrag und den vorhandenen personellen Ressourcen. Das Angebot ist von Montag bis Freitag zu öffnen. Der/die Auftragnehmende verpflichtet sich, wöchentliche Öffnungszeiten von insgesamt mindestens 30 Stunden pro Woche (mindestens 6 Stunden/Tag) zu gewährleisten. Während der Öffnungszeiten ist das Angebot telefonisch und per E-Mail erreichbar. Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Anrufbeantworter zu schalten, der auf die Notfallkontakte in der LHP verweist und im E-Mail-Programm ist eine automatische Abwesenheitsnotiz mit Notfallkontakten einzurichten. 3.1 Personal Der/die Auftragnehmende versichert über die Leistungserbringung erforderliche personelle Ausstattung zu verfügen. Er sichert die Urlaubsvertretung sowie andere Ausfälle entsprechend der Kalkulation im Entgelt ab. Das Unterstützungsverhältnis zwischen dem Auftragnehmenden / der Auftragnehmenden und den Teilnehmenden wird in einem rechtsverbindlichen Betreuungsvertrag geregelt. Der Betrieb des niederschwelligen Übergangsangebotes ist durch den Einsatz entsprechender Fachkräfte in ausreichendem Umfang zu gewährleisten, wobei für bis zu 9 Teilnehmenden eine volle Personalstelle vorgehalten werden muss. Als Fachkraft (sog. Trainer) gelten insbesondere Psychologen/Psychologinnen, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenpflegerinnen mit psychiatrischer Zusatzausbildung, Ergotherapeuten/Ergotherapeutinnen, Heilpädagogen/Heilpädagoginnen, Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerinnen, pädagogisches Personal mit sozialpsychiatrischer Zusatzausbildung und Facharbeiter/Facharbeiterinnen mit sozialpsychiatrischer/pädagogische Zusatzqualifikation. Die beschäftigten Fachkräfte weisen neben der erforderlichen fachlichen und sozialen Kompetenz, einschlägige Berufserfahrung (Erfahrung in der Arbeit mit Menschen mit psychischen Erkrankungen bzw. seelischen Behinderungen) sowie einen in Deutschland staatlich anerkannten berufsspezifischen bzw. Fachschul- bzw. Hochschulabschluss vor. Bei Einsatz von Personal mit einem vergleichbaren Abschluss, muss im Vorfeld die schriftliche Bestätigung durch die LHP erfolgen. Bei Übernahme der Leitungsfunktion ist neben der Qualifikation als Fachkraft entsprechend einschlägige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren erforderlich. Psychiatrieerfahrene mit abgeschlossener Qualifikation zum Genesungsbegleiter/Genesungsbegleiterin können die Fachkräfte in maximaler Höhe von 0,15 VK unterstützen und die trialogische Zusammenarbeit innerhalb des Angebotes fördern. Vereinzelt können auch Honorarkräfte eingesetzt werden. Die fachlichen Voraussetzungen für Honorarkräfte sind die gleichen wie bei den Fachkräften.Grundsätzlich erfolgt die Festlegung auf einen festen Bezugs-Trainer, bei den unterschiedlichen Arbeitsprojekten/-bereichen können dann verschiedene Trainer für die direkte Betreuung bei der Tätigkeit zuständig sein. Vor Leistungsbeginn sowie bei Neueinstellungen sind dem Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst der LHP Informationen über die Qualifikation aller Mitarbeitenden eigenständig zu übermitteln. Diesbezügliche Änderungen während der Vertragslaufzeit sind dem Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen. Des Weiteren ist der/die Auftragnehmende in der Pflicht, für die einzustellenden Mitarbeitenden und eingesetzten Honorarkräfte alle zwei Jahre erweiterte Führungszeugnisse einzuholen und diese eigenständig zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist der LHP in Form einer unterzeichneten Eigenerklärung zu übersenden. Diese ist der LHP vor dem Leistungsbeginn, bei Neueinstellungen sowie regelhaft alle zwei Jahre bis zum 31.12 des jeweiligen Jahres zur Verfügung zu stellen. Die LHP behält sich das Recht vor, eine Prüfung der Führungszeugnisse vorzunehmen. Der/die Auftragnehmende hat ein Sicherheitskonzept für die Mitarbeitenden und Honorarkräfte sowie ein Kurzkonzept zur Prüfung einer Kindeswohlgefährdung bei im Haushalt der Zielgruppe lebenden Kindern zu entwickeln. Beide sind dem Gesamtkonzept als Anlagen beizufügen. 3.2 Lage u. Ausstattung der Einrichtung Das niederschwellige Übergangsangebot ist für die Teilnehmenden in weitestgehend diskriminierungs- und barrierefreien Räumlichkeiten gemäß dem "Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz) vorzuhalten und liegt im Potsdamer Stadtgebiet. Ein rollstuhlgerechter Zugang sollte, wenn möglich, vorhanden sein. Zudem muss das Angebot in der Nähe zu Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs liegen. Die Entfernung zwischen dem Angebot und der Haltestelle sollte nicht mehr als 15 Gehminuten betragen. Ein Wegeleitsystem am und im Gebäude muss vorgehalten werden. Die vom Konzept ausgehend erforderliche Möblierung, technische Ausstattung sowie Ausstattung mit Arbeits- und Büromaterialien müssen gegeben sein. Ein Aufenthaltsraum sowie entsprechende behindertengerechte Toiletten sind erforderlich. Die Büros, Aufenthaltsräume des Personals sowie die Personaltoiletten sind zu den Räumlichkeiten der Teilnehmenden separat. Im Übrigen wird zu folgenden Punkten und den Erläuterungen auf die Leistungsbeschreibung verwiesen: - Netzwerk- und Gremienarbeit (Pkt. 2.3) - Leistungszeitraum u. Vergütung (Pkt. 4) - Berichtspflichten u. Berichtswesen (Pkt. 5)