Beschreibung
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Die Leistung des AN umfasst die Projektsteuerungsleistungen über die Projekte der Sanierung der Vorfelder 7 u. 8, sowie der Erweiterung von Vorfeld Ost (Vorfeld 35+). Die Projekte werden nachfolgend beschrieben. Sanierung Vorfelder 7 u. 8: Die Flughafen München GmbH (FMG) beabsichtigt die Sanierung der asphaltierten Vorfelder 7 und 8 südwestlich der Rampe 9. Hierzu sollen die bestehenden Asphaltflächen der Vorfelder 7 und 8 (Vorfeld 7 ca. 36.000 m2 und Vorfeld 8 ca. 54.000 m2) abgebrochen und durch Flächen in Betonbauweise ersetzt werden. Einhergehend mit der Realisierung sind die unbefestigten Bereiche zwischen den Rollwegen ebenfalls in Betonbauweise zu herzustellen. Die Maßnahme befindet sich im Sicherheitsbereich des Flughafens und ist unter laufendem Betrieb umzusetzen. Zusätzlich werden Anlagen der Ver- und Entsorgung sowie technische Ausrüstung geplant, darunter im Detail: 1. Flugbetriebsfläche (Vorfeld) in Betonbauweise, Gesamtfläche ca. 110.500 m2, 2. Benzinwasserrinnen, Abscheideranlagen (Leichtflüssigkeiten, Öl, etc.), Regenwasserrinnen, 3. Regenwasserkanäle, ggf. mit Einrichtungen für Enteisungsabwässer, 4. Schmutzwasserkanäle, ggf. mit Pumpwerk und Druckleitung, 5. Trinkwasser- und Löschwasserleitungen, inkl. Hydranten, Grundstücksanschlüssen, etc., 6. Flugbetriebsstoffversorgung inkl. Tankpits, Schächten, etc., 7. Kabelzugtrassen für Fernmeldeanlagen, Nieder-, Mittelspannung, sowie 400 Hz-Versorgung, Befeuerung, inkl. Kabelzugschächten und Einbauten, etc., 8. Vorfeldbeleuchtung inkl. Fundamente, etc., 9. Befeuerung, Andocksysteme (ADS), MLAT, etc., 10. Markierung und Beschilderung, etc. Erweiterung Vorfeld Ost (Vorfeld 35+): Die FMG beabsichtigt, im Süd-Osten des Flughafens eine Vorfelderweiterung, die an die bestehende Ramp 35 anschließt. Es sollen insgesamt 8 LFZ-Abstellpositionen Code C geschaffen werden. Eine Teilfläche kann im Winterbetrieb als Schneedeponie verwendet werden. Die Fläche soll in Betonbauweise hergestellt werden. Im südlichen Bereich wird ein Gebäude der Lufthansa geplant, die Erschließung des Gebäudes ist ebenso im Planungsumfang erhalten. Zusätzlich werden Anlagen der Ver- und Entsorgung sowie technische Ausrüstung geplant, darunter im Detail: 1. Flugbetriebsfläche (Vorfeld) in Betonbauweise, Gesamtfläche ca. 65.000 m², 2. Benzinwasserrinnen, Abscheideranlagen (Leichtflüssigkeiten, Öl, etc.), Regenwasserrinnen, 3. Regenwasserkanäle, ggf. mit Einrichtungen für Enteisungsabwässer, 4. Schmutzwasserkanäle, ggf. mit Pumpwerk und Druckleitung, 5. Trinkwasser- und Löschwasserleitungen, inkl. Hydranten, Grundstücksanschlüssen, etc., 6. Flugbetriebsstoffversorgung inkl. Tankpits, Schächten, etc., 7. Kabelzugtrassen für Fernmeldeanlagen, Nieder-, Mittelspannung, sowie 400 Hz-Versorgung, Befeuerung, inkl. Kabelzugschächten und Einbauten, etc., 8. Vorfeldbeleuchtung inkl. Fundamente, etc., 9. Sicherheitszaun (nach §8 LuftSiG), 10. Befeuerung, Andocksysteme (ADS), MLAT, etc., 11. Markierung und Beschilderung, etc.
Zentrale Elemente des Verfahrens
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Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des AG nach Registrierung herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.