Open-House-Verfahren Vertrag nach § 31 Abs. 1 und 1a SGB V über die Versorgung mit Verbandmitteln
Die IKK Südwest verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten Leistungserbringern Verträge über die Versorgung mit Verbandmitteln zu schließen. Es besteht die Absicht, eine einheitliche, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung mit Verbandmitteln zu gewährleisten. Dem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). …
CPV: 33141110 Chirurgické obväzy