IHE Repository

Ein IHE-Repository mit Archivfunktion ist ein spezialisiertes IT-System zur standardisierten, sicheren und langfristigen Speicherung medizinischer Dokumente in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen. "IHE" steht für Integrating the Healthcare Enterprise - ein internationaler Standard, der sicherstellt, dass unterschiedliche IT-Systeme im Gesundheitswesen interoperabel zusammenarbeiten. Ein IHE-Repository erfüllt diese Vorgaben, indem es strukturierte Dokumente (z. …

CPV: 48180000 Pakiety oprogramowania medycznego
Miejsce wykonania:
IHE Repository
Miejsce udzielenia zamówienia:
Sana Lichtenfels Verwaltungs GmbH
Numer nagrody:
Sana 02/2025

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Sana Lichtenfels Verwaltungs GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : IHE Repository
Beschreibung : Ein IHE-Repository mit Archivfunktion ist ein spezialisiertes IT-System zur standardisierten, sicheren und langfristigen Speicherung medizinischer Dokumente in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen. "IHE" steht für Integrating the Healthcare Enterprise - ein internationaler Standard, der sicherstellt, dass unterschiedliche IT-Systeme im Gesundheitswesen interoperabel zusammenarbeiten. Ein IHE-Repository erfüllt diese Vorgaben, indem es strukturierte Dokumente (z. B. Arztbriefe, Entlassberichte, Befunde) in einem zentralen System speichert und über IHE-konforme Schnittstellen (z. B. XDS, HL7, FHIR) anderen Systemen zur Verfügung stellt. Die Archivfunktion stellt sicher, dass diese Dokumente nicht nur kurzfristig gespeichert, sondern über viele Jahre revisionssicher, unveränderbar und datenschutzkonform aufbewahrt werden - gemäß gesetzlichen Anforderungen (z. B. 10 oder 30 Jahre Aufbewahrungspflicht). Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie "MeineSana" beabsichtigt die Sana Kliniken AG, für die "Sana-Kliniken Oberfranken" ein IHE-konformes Repository mit integrierter Langzeitarchivierung zu beauftragen. Ziel ist es, eine zentrale, hochverfügbare Plattform zur strukturierten und standardisierten Speicherung medizinischer Dokumente bereitzustellen, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den technischen Standards (IHE, HL7, FHIR) entspricht. Das Repository ist als zentral gehostete Lösung in die bestehende Multimandanten-Architektur der Sana IT-Infrastruktur einzubinden und bildet eine wichtige Grundlage für die einrichtungsübergreifende Patientenversorgung und Interoperabilität. Der Auftragsgegenstand umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: 1. Bereitstellung und Lizenzierung der Repository-Lösung Die beauftragte Lösung muss alle IHE-konformen Komponenten enthalten, insbesondere Registry, Repository, optional XDS.b-Adapter und die Anbindung an Archivkomponenten über S3-kompatible Speicher. Die Software ist für den produktiven Betrieb in der Multimandantenarchitektur der Sana Kliniken bereitzustellen und zu lizenzieren. 2. Implementierung und Integration in die bestehende Infrastruktur Die Lösung ist vollständig in das bereits betriebene zentrale IHE-Repository der Sana Kliniken AG zu integrieren. Dies umfasst die Mandanteneinrichtung für die Kliniken in Oberfranken, die Konfiguration der Kommunikationswege, die Anbindung an die Interoperabilitätsplattform von InterSystems inkl. Master-Patient-Index (MPI) sowie die vollständige technische und semantische Integration mit den bereits im Einsatz befindlichen Komponenten von MeineSana von den Partnern Avelios, Doctolib, Thieme und Recare. 3. Langzeitarchivierung medizinischer Dokumente Das Repository übernimmt die Aufgabe, sämtliche medizinischen Dokumente - darunter Arztbriefe, Aufklärungsunterlagen, Entlassdokumente und Befunde - revisionssicher, strukturiert und zugriffssteuerbar zu archivieren. Die Langzeitarchivierung erfolgt unter Berücksichtigung geltender Aufbewahrungsfristen, Datenschutzanforderungen sowie technischer Redundanz- und Sicherheitsmechanismen (z. B. Spiegelung, Monitoring, ATNA-Protokollierung). 4. Schulung, Betriebsübergabe und Support Der Anbieter stellt Schulungsleistungen für IT-Administratoren und Anwender bereit. Ebenso ist ein Servicekonzept für den produktiven Betrieb (inkl. Wartung, Updates, Monitoring und Fehlerbehebung) vorzulegen. Die Lösung muss im Anschluss in den regulären Betrieb der Sana IT Services GmbH überführt und dort langfristig betreut werden können. Ziel des Auftrags ist es, für die Kliniken in Oberfranken eine durchgängig integrierte, interoperable und wirtschaftlich nachhaltige Archivlösung zu schaffen, die vollständig in das strategische IT-Konzept der Sana Kliniken eingebettet ist.
Kennung des Verfahrens : 18a637f6-a4b8-4b10-9330-25d8bffbc09c
Interne Kennung : Sana 02/2025
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48180000 Medizinsoftwarepaket

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Coburg
Postleitzahl : 96450
Land, Gliederung (NUTS) : Coburg, Kreisfreie Stadt ( DE243 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Der Gesamtwert der Beschaffung wird zur Wahrung der Betriebs- u. Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher enthält das Formular den fiktiven Wert in Höhe von 1,00 EUR.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : IHE Repository
Beschreibung : Ein IHE-Repository mit Archivfunktion ist ein spezialisiertes IT-System zur standardisierten, sicheren und langfristigen Speicherung medizinischer Dokumente in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen. "IHE" steht für Integrating the Healthcare Enterprise - ein internationaler Standard, der sicherstellt, dass unterschiedliche IT-Systeme im Gesundheitswesen interoperabel zusammenarbeiten. Ein IHE-Repository erfüllt diese Vorgaben, indem es strukturierte Dokumente (z. B. Arztbriefe, Entlassberichte, Befunde) in einem zentralen System speichert und über IHE-konforme Schnittstellen (z. B. XDS, HL7, FHIR) anderen Systemen zur Verfügung stellt. Die Archivfunktion stellt sicher, dass diese Dokumente nicht nur kurzfristig gespeichert, sondern über viele Jahre revisionssicher, unveränderbar und datenschutzkonform aufbewahrt werden - gemäß gesetzlichen Anforderungen (z. B. 10 oder 30 Jahre Aufbewahrungspflicht). Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie "MeineSana" beabsichtigt die Sana Kliniken AG, für die "Sana-Kliniken Oberfranken" ein IHE-konformes Repository mit integrierter Langzeitarchivierung zu beauftragen. Ziel ist es, eine zentrale, hochverfügbare Plattform zur strukturierten und standardisierten Speicherung medizinischer Dokumente bereitzustellen, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den technischen Standards (IHE, HL7, FHIR) entspricht. Das Repository ist als zentral gehostete Lösung in die bestehende Multimandanten-Architektur der Sana IT-Infrastruktur einzubinden und bildet eine wichtige Grundlage für die einrichtungsübergreifende Patientenversorgung und Interoperabilität. Der Auftragsgegenstand umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: 1. Bereitstellung und Lizenzierung der Repository-Lösung Die beauftragte Lösung muss alle IHE-konformen Komponenten enthalten, insbesondere Registry, Repository, optional XDS.b-Adapter und die Anbindung an Archivkomponenten über S3-kompatible Speicher. Die Software ist für den produktiven Betrieb in der Multimandantenarchitektur der Sana Kliniken bereitzustellen und zu lizenzieren. 2. Implementierung und Integration in die bestehende Infrastruktur Die Lösung ist vollständig in das bereits betriebene zentrale IHE-Repository der Sana Kliniken AG zu integrieren. Dies umfasst die Mandanteneinrichtung für die Kliniken in Oberfranken, die Konfiguration der Kommunikationswege, die Anbindung an die Interoperabilitätsplattform von InterSystems inkl. Master-Patient-Index (MPI) sowie die vollständige technische und semantische Integration mit den bereits im Einsatz befindlichen Komponenten von MeineSana von den Partnern Avelios, Doctolib, Thieme und Recare. 3. Langzeitarchivierung medizinischer Dokumente Das Repository übernimmt die Aufgabe, sämtliche medizinischen Dokumente - darunter Arztbriefe, Aufklärungsunterlagen, Entlassdokumente und Befunde - revisionssicher, strukturiert und zugriffssteuerbar zu archivieren. Die Langzeitarchivierung erfolgt unter Berücksichtigung geltender Aufbewahrungsfristen, Datenschutzanforderungen sowie technischer Redundanz- und Sicherheitsmechanismen (z. B. Spiegelung, Monitoring, ATNA-Protokollierung). 4. Schulung, Betriebsübergabe und Support Der Anbieter stellt Schulungsleistungen für IT-Administratoren und Anwender bereit. Ebenso ist ein Servicekonzept für den produktiven Betrieb (inkl. Wartung, Updates, Monitoring und Fehlerbehebung) vorzulegen. Die Lösung muss im Anschluss in den regulären Betrieb der Sana IT Services GmbH überführt und dort langfristig betreut werden können. Ziel des Auftrags ist es, für die Kliniken in Oberfranken eine durchgängig integrierte, interoperable und wirtschaftlich nachhaltige Archivlösung zu schaffen, die vollständig in das strategische IT-Konzept der Sana Kliniken eingebettet ist.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48180000 Medizinsoftwarepaket

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Zusätzliche Informationen : Die Auftraggeberin beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Abrufberechtigt sind nachfolgende Auftraggeber: 1) Sana Kliniken Oberfranken Coburg GmbH Ketschendorfer Straße 33 96450 Coburg DE243 DE203102316 2) Sana Helmut-G.-Walther-Klinikum Lichtenfels GmbH Prof.-Arneth-Straße 2 96215 Lichtenfels DE 24C DE365544304 3) Sana Kliniken Oberfranken Neustadt GmbH Seilersgründchen 8 96465 Neustadt b. Coburg DE 247 DE413910425 4) Sana Kliniken Muldental GmbH Kutusowstraße 70 04668 Wurzen DED 52 DE233146564

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : gemäß Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : A.) § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. B.) § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern -
Informationen über die Überprüfungsfristen : A.) § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. B.) § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Auftraggeberin ist daher der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Begründung: Nach der bisher ergangene Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.5.2013 - VII-Verg 16/ 12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.8.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.6.2012- VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) sind vorliegend die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. An den vorstehenden Grundsätzen gemessen liegen objektiv schwerwiegende personelle, wirtschaftliche und technische Gründe für die getroffene Wahl vor, zukünftig kein anderes Produkt, zu nutzen. Allein die abzuwendenden Risiken von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen und hohem Umstellungsaufwand rechtfertigten die Entscheidung. Insbesondere mit Blick auf die zwingende Notwendigkeit eines jederzeit störungsfreien Betriebs im laufenden Betrieb darf das Klinikum jedwede Risikopotentiale ausschließen und den sichersten Weg zu wählen, um jederzeit Patientensicherheit und einen störungsfreien Klinikbetrieb zu gewährleisten zu können. Die bestehende Infrastruktur der Sana Kliniken basiert bereits auf der Visus-Archivlösung, sodass aus technischen, wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen keine andere Wahl besteht, als die Erweiterung des bestehenden Systems mit Visus vorzunehmen. Aufgrund der umfassenden technischen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten sowie der bestehenden IT-Strategie der Sana Kliniken ist eine herstellergebundene Vergabe an Visus die einzig sinnvolle und praktikable Lösung. Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, da eine alternative Ausschreibung zu erheblichen betrieblichen Risiken, hohen Mehrkosten und einer Gefährdung der IT-Sicherheit führen würde. Die Beauftragung von Visus ist daher nicht nur aus Sicht der Systemkompatibilität alternativlos, sondern auch wirtschaftlich die effizienteste und nachhaltigste Entscheidung. Die Sana Kliniken AG setzt damit konsequent auf eine zukunftssichere, harmonisierte IT-Infrastruktur und gewährleisten eine hohe Verfügbarkeit und Betriebssicherheit ihrer Archivsysteme.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : VISUS Health IT GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Sana Lichtenfels Verwaltungs GmbH
Registrierungsnummer : DE258297172
Postanschrift : Gustav-Hirschfeld-Ring 3
Stadt : Coburg
Postleitzahl : 96450
Land, Gliederung (NUTS) : Coburg, Kreisfreie Stadt ( DE243 )
Land : Deutschland
Telefon : 022885029158
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : t:0981531277
Postanschrift : Promenade 27 (Schloss)
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : VISUS Health IT GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE 209458324
Postanschrift : Gesundheitscampus-Süd 15
Stadt : Bochum
Postleitzahl : 44801
Land, Gliederung (NUTS) : Bochum, Kreisfreie Stadt ( DEA51 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : a3031fcb-317c-48ac-9eda-ccb2b88ee7ee - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 02/06/2025 11:03 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00358217-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 105/2025
Datum der Veröffentlichung : 03/06/2025