Zulassung für die Erbringung von beschränkten Bodenabfertigungsdiensten nach BADV durch einen Dienstleister am Flughafen Dortmund
Vergabe einer Zulassung für die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Dortmund gemäß § 7 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen (BADV). Einzelheiten zum Gegenstand der Bekanntmachung sind dem Begleitdokument zu entnehmen, dass unter https://www.dortmund-airport.de/aviation/badv verfügbar ist. Einzelheiten zum Gegenstand der Bekanntmachung sind dem Begleitdokument zu entnehmen, dass unter https://www.dortmund-airport.de/aviation/badv …
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