Zusätzliche Informationen
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7. Formale Anforderungen an das Angebot Bitte beachten Sie bei Abgabe des Angebots unbedingt folgende formalen Anforde-rungen. Wir möchten darauf hinweisen, dass allein ein Verstoß gegen die hier genannten Voraussetzungen unter Umständen zu einem Ausschluss des Angebots führen muss. VORSICHT: Sämtliche mögliche Vorbehalte in einem Begleitschreiben wie z.B. „unser Angebot steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch ***“ oder „bzgl. *** gehen wird davon aus, dass ***“ oder „unser Angebot beinhaltet nicht ***“ oder „es gelten unsere AGB“ etc. führen wegen Änderung in den Vergabeunterlagen zwingend zum Ausschluss. Hier hat die Vergabestelle keinerlei Ermessen! 7.1 Die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bieter kostenfrei erfolgen kann. Angebote müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Text-form über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden. Dabei müssen die Vergabeunterlagen • mit der Ziffer 2 („Angebotsschreiben“), • mit Ziffer 3 („bepreistes Leistungsverzeichnis“), (bitte auch im GAEB-Format (Ziffer 04b)), • mit der Ziffer 5 („Checkliste Leistungsfähigkeit“), • mit der Ziffer 6 („Anlage Referenzen“), • mit der Ziffer 7 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifikati-on vorliegt oder keine EEE eingereicht wird), • mit der Ziffer 8 („Erklärung einer Bietergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bietergemeinschaft), • mit der Ziffer 9 („Verzeichnis Nachunternehmer“, nur wenn Nachunternehmer eingesetzt werden sollen), • mit der Ziffer 10 („Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zurückgegriffen werden soll - „Eignungsleihe“) • mit der Ziffer 11 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweis auf dritte Unternehmen zurückgegrif-fen wird; „Eignungsleihe“), in elektronischer Form beigefügt werden. Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden. Neben den obigen Vordrucken (Vergabeunterlagen) müssen die Bieter die folgenden Dokumente selbst erstellen und ebenfalls elektronisch über die Vergabe-plattform im Rahmen der Angebotsfrist einreichen: • Urkalkulation: kein Vordruck • Terminplan: kein Vordruck Die Vergabeunterlagen mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Vergabeverfahrens, müssen dem Angebot aber nicht beigefügt werden. Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16a VOB/A-EU teilweise mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern. 7.2 Alle Bestandteile des Angebots sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Angebots sowie der bei-zufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Sei-tenzahl eingefügt werden. 7.3 Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deut-scher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausrei-chend. 7.4 Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterla-gen des Angebotes. 7.5 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Un-vollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Ange-botsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 7.6 Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausge-schlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 7.7 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ab-lauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereich-tes Angebot wird ausgeschlossen. 8. Urkalkulation Zudem wird die Übersendung der Urkalkulation von den Bietern eingefordert. Ein vertrauenswürdiger Umgang mit den jeweiligen Daten wird von der Vergabe-stelle garantiert. Der Bieter hat demnach, in einem separat einzureichenden und verschlossenen Umschlag oder digital, eine detaillierte Angebotskalkulation (Urkalkulation) dem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber ist berechtigt den Umschlag oder die Da-tei zu öffnen und die Kalkulation bei Bedarf einzusehen. Diskretion wird seitens des Auftraggebers gewährleistet. Es steht den Bietern frei, die Urkalkulation als PDF-Datei mit dem Angebot über das Vergabeportal einzureichen, ggf. auch passwortgeschützt (Dann muss das Passwort in einem separaten Umschlag per Post eingereicht werden). Auch hier sichert die Vergabestelle absolute Vertraulichkeit zu. Kommt eine elektronische Übertragung der Urkalkulation für den Bieter gar nicht oder nur passwortge-schützt in Betracht, ist die Urkalkulation bzw. das Passwort für das geschützte PDF-Dokument in einem verschlossenen Umschlag in Papierform unter Wahrung der Angebotsfrist (11.08.2025 - 12:00 Uhr) an die folgende Adresse Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB RA Dr. Elmar Loer Gustav-Heinemann-Ufer 88 50968 Köln einzureichen. Die Urkalkulation bzw. das Passwort sind mit der deutlichen Kennzeichnung ACHTUNG: NICHT ÖFFNEN! Weeze Grundschule Rohbauarbeiten ABSENDER: Firma *** in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis einzureichen. !!!Besonders wichtig ist hierbei die Angabe des Absenders auf dem Umschlag!!!