Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB.
Betrug
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Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB.
Korruption
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Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit
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Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB.