Beschreibung
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TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Referenzen) in den letzten maximal zwölf (12) Jahren seit Veröffentlichung der Bekanntmachung. Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzen sowohl leistungs- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Hierbei ist zu beachten, dass ein Referenzprojekt im Sinne dieser Eigenerklärung vergleichbar ist, sofern in dem Referenzprojekt folgende Punkte kumulativ erfüllt werden: Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Referenztitel 2. Auftraggeber (Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Forschung, Industrie, andere Sektoren Auftraggeber) und eine Bestätigung, dass die Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.) 3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummer) (Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Forschung, Industrie, andere Sektoren Auftraggeber) und eine Bestätigung, dass die Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.) 4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung 5. Durchmesser der erdverlegten Leitungsinfrastruktur 6. Leitungslänge der erdverlegten Leitungsinfrastruktur 7. Medium (Erdgas, Wasserstoff, Öl, Produktenleitung, Strom) 8. Angabe der ausgeführten Sonderbauwerke (gilt nur für Mindestanforderung Nr. 1) 9. Auftragsumfang der Ingenieurleistungen (Leistungsphasen) (gilt nur für Mindestanforderung Nr. 1) 10. Auftragswert in EUR (netto) 11. Ausführungszeitraum. Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Es ist wegen der Referenzlage nachzuweisen: 1. mindestens drei (3) (und möglichst nicht mehr als fünf (5)) vergleichbare und einschlägige Referenzen, in denen das Referenzprojekt folgende Punkte erfüllt; - Das Referenzprojekt muss Bezug zu erdverlegter Leitungsinfrastruktur (Erdgas, Wasserstoff, Öl, Produktenleitung, Strom) haben - Die Leitungslänge der erdverlegten Leitungsinfrastruktur muss mindestens 50 km betragen - Der Durchmesser der erdverlegten Leitungsinfrastruktur muss mindestens 500 mm (DN 500) betragen - Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat geotechnische Untersuchungen durchgeführt - Bei dem Referenzprojekt müssen Sonderbauwerke wie zum Beispiel: Horizontal-spülbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling, HDD); Microtunneling, Bahnkreuzungen, Gewässerkreuzungen ausgeführt worden sein 2. mindestens drei (3) (und möglichst nicht mehr als fünf (5)) vergleichbare und einschlägige Referenzen, in denen das Referenzprojekt folgende Punkte erfüllt; - Das Referenzprojekt muss Bezug zu erdverlegter Leitungsinfrastruktur (Erdgas, Wasserstoff, Öl, Produktenleitung, Strom) haben - Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss ein Bodenschutzkonzept für das Referenzprojekt erstellt haben - TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Referenzen) in den letzten maximal zwölf (12) Jahren seit Veröffentlichung der Bekanntmachung