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Belieferung der Bayerischen Polizei mit beleuchteten Klappbaken (Rahmenvereinbarung)
Gegenstand des Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung gem. § 103 Abs. 5 i.V.m. § 21 VgV über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit beleuchteten Klappbaken. Die Rahmenvereinbarung wird zunächst mit einer Laufzeit bis 31.10.2027 geschlossen und kann um zwei (2) weitere Jahre verlängert werden. Inhalt der Rahmenvereinbarung ist die bedarfsgerechte Belieferung …
CPV: 34928420 Road-danger lamps
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