Beschreibung
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Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen: Zur Prüfung des Vorliegens der personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen ist die Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen (Anlage 6 zur Rahmenvereinbarung) ausgefüllt einzureichen. (I.) Personelle Anforderungen: Um die Angebotsinhalte fachlich umzusetzen und die Teilnehmenden adäquat zu begleiten, muss die eingesetzte Fachkraft folgende Anforderungen erfüllen.(1) Qualifikation: Es muss eine der im Folgenden aufgezählten Grundqualifikationen inklusive der jeweils geforderten Zusatzqualifikationen vorliegen: entweder (a) Personen mit staatlich anerkanntem Studienabschluss Bachelor "Soziale Arbeit", "Sozialarbeiter" oder "Sozialpädagoge" (B.A.) und Zusatzqualifikation in systemischer Beratung (nach DGSF- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie; mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 570 Unterrichtseinheiten), im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mit mindestens zweijähriger Praxiserfahrung nach Studienabschluss mit Menschen in der Zielgruppe; oder (b) Personen mit staatlich anerkanntem Studienabschluss "Sozialarbeiter" oder "Sozialpädagoge" (im Sinne eines Master- oder Diplomabschlusses) und Zusatzqualifikation in systemischer Beratung (nach DGSF- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie; mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 570 Unterrichtseinheiten) oder Zusatzqualifikation als Zertifizierter Heilpraktiker für Psychotherapie und psychologischer Berater (nach BDH- Bund Deutscher Heilpraktiker, VFP- Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. oder VDH - Verband Deutscher Heilpraktiker, mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 400 Unterrichtseinheiten) und Vorliegen einer Heilpraktikererlaubnis/Heilkundezulassung und Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mindestens zweijähriger Praxiserfahrung nach Studienabschluss mit Menschen in der Zielgruppe; oder (c) Personen mit einem staatlich anerkannten Master in Erziehungswissenschaften mit Zusatzqualifikation in systemischer Beratung (nach DGSF- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie; mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 570 Unterrichtseinheiten) oder Zusatzqualifikation als Zertifizierter Heilpraktiker für Psychotherapie und psychologischer Berater (nach BDH- Bund Deutscher Heilpraktiker, VFP- Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. oder VDH - Verband Deutscher Heilpraktiker, mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 400 Unterrichtseinheiten) und Vorliegen einer Heilpraktikererlaubnis/Heilkundezulassung und Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mindestens zweijähriger Praxiserfahrung nach Studienabschluss mit Menschen in der Zielgruppe; oder (d) Personen mit staatlich anerkanntem Studienabschluss Bachelor of Science Psychology und Zusatzqualifikation in systemische Beratung (nach DGSF- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie; mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 570 Unterrichtseinheiten), im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mit mindestens zweijähriger Praxiserfahrung nach Studienabschluss mit Menschen in der Zielgruppe; oder (e) Diplom Psychologen oder Personen mit einem staatlich anerkannten Master of Science Psychology und Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage) sowie mit mindestens zweijähriger Praxiserfahrung mit Menschen in der Zielgruppe; oder (f) Personen mit einem staatlich anerkannten Master of Science in klinischer Psychologie und Psychotherapie und Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mindestens einjähriger Praxiserfahrung mit Menschen in der Zielgruppe; oder (g) Approbierte Psychotherapeuten mit abgeschlossener psychotherapeutischer Aus- und Weiterbildung (Kassenzulassung nicht erforderlich) nach Richtlinienverfahren (Dies schließt die Approbation nach § 2 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung ein); oder (h) Psychiater und Fachärzte für Psychiatrie (auch im Ruhestand) mit Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage. (2) Sprachkenntnisse: Die vom AOK PLUS-Partner eingesetzten Fachkräfte, sofern nicht Muttersprachler, müssen die deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen inklusive fachspezifischer Begriffe beherrschen.