GPUs für AI Inference für HPC Gateway und Helmholtz AI

GPUs für AI Inference für HPC Gateway und Helmholtz AI GPUs für AI Inference für HPC Gateway und Helmholtz AI

CPV: 30211100 Superpočítače
Místo provedení:
GPUs für AI Inference für HPC Gateway und Helmholtz AI
Misto zadání:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Číslo zakázky:
I10/42382379

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Forschungszentrum Jülich GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Bildung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : GPUs für AI Inference für HPC Gateway und Helmholtz AI
Beschreibung : GPUs für AI Inference für HPC Gateway und Helmholtz AI
Kennung des Verfahrens : 6bab5178-bedd-40e8-a245-6e3e00c8f450
Interne Kennung : I10/42382379
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 30211100 Supercomputer

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Jülich
Postleitzahl : 52425
Land, Gliederung (NUTS) : Düren ( DEA26 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 296 500 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b VgV

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : GPUs für AI Inference für HPC Gateway und Helmholtz AI
Beschreibung : GPUs für AI Inference für HPC Gateway und Helmholtz AI
Interne Kennung : I10/42382379

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 30211100 Supercomputer

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Jülich
Land, Gliederung (NUTS) : Düren ( DEA26 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 14/07/2025

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 296 500 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.8 Zugänglichkeitskriterien

Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt, da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b VgV. Kriterium muss aus technischen Gründen angegeben werden.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Preisbewertung. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b VgV, Kriterium muss aus technischen Gründen angegeben werden.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde : Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b VgV, Kriterium muss aus technischen Gründen angegeben werden.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Forschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Forschungszentrum Jülich GmbH

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 296 500 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : es sich um die Erweiterung existierender Hardware für die ursprüngliche Bestellung I10/42355213 um GPU Beschleuniger handelt. Aus technischen Gründen kann die Erweiterung nur durch den ursprünglichen Auftragnehmer erfolgen, da ansonsten die Gewährleistung für die anderen Komponenten nicht mehr sichergestellt wird. Aus diesem Grund kann nur ein bestimmtes Unternehmen – in diesem Fall Bull GmbH – die Leistung bereitstellen, § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b VgV.
Kennung des vorherigen Verfahrens, das die Direktvergabe rechtfertigt : e620c59c-0776-47b7-90ac-c2ebb66adb34

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Bull GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 9001132734
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 296 500 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : nein
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : I10/42382379
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Forschungszentrum Jülich GmbH

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Forschungszentrum Jülich GmbH
Registrierungsnummer : DE 122624631 USt-ID
Postanschrift : Wilhelm-Johnen-Str.
Stadt : Jülich
Postleitzahl : 52428
Land, Gliederung (NUTS) : Düren ( DEA26 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : M-EI
Telefon : +492461 613041
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bull GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer : HRB8173
Postanschrift : Von-der-Wettern-Straße 27
Stadt : Köln
Postleitzahl : 51149
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2113990
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : t:022894990
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : 0228 9499-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 972f0723-6825-4f3c-8429-0c2c36ad1ce1 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 08/07/2025 16:26 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00449700-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 130/2025
Datum der Veröffentlichung : 10/07/2025